Abwehramt an islamfeindlicher Straftat beteiligt

Wegen einer nicht genehmigten Observation wurden Disziplinarverfahren gegen drei Spitzenbeamte des Abwehramtes eingeleitet. Pikantes Detail: Ohne Mitwirkung des Geheimdienstes wäre die Straftat wahrscheinlich gar nicht durchgeführt worden.

Nachdem im Juli Vorwürfe laut wurden, Mitarbeiter des Heeresabwehramts wären an einem Anschlag auf eine Grazer Moschee beteiligt gewesen, nahm das Bundesheer umgehend interne Ermittlungen auf. Die Prüfung des Vorfalls stellte eine Verletzung des Militärbefugnisgesetzes fest. Deshalb leitete die Behörde gegen drei Spitzenbeamte ein Disziplinarverfahren ein und entfernte sie vorübergehend von ihrem Dienstposten. Die interne Revision erging auch an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, wie der „Kurier“ berichtet.

Abwehramt an islamfeindlicher Straftat führend beteiligt

In der Nacht auf den 6. Mai 2016 platzierten zwei Männer Schweineohren bei einer Moschee und verschütteten Blut. Die vom Abwehramt verständigte Polizei nahm beide Täter vor Ort fest. Es stellte sich bei der Vernehmung heraus, dass einer der beiden Männer ein Mitarbeiter des Abwehramtes war. Gegen beide Täter wurde wegen Herabwürdigung religiöser Lehren ermittelt.

Laut Vernehmungsprotokoll des Abwehramt-Informanten, das der Zeitschrift „Wochenblick“ geleakt wurde, war die Teilnahme an der Tat zuerst nicht geplant. Erst als die Aktion gefährdet schien, weil die vermeintlich „rechtsextremen Täter“ fehlten, legte der Mitarbeiter des Abwehramtes selbst Hand an. Jeder einzelne Schritt der Straftat war mit seinen Vorgesetzten abgesprochen.

Protokoll gibt Aufschluss

Im Protokoll heißt es wörtlich: „Ich möchte dazu anführen, dass meine Teilnahme von Seiten meines Führungsoffiziers (nach Rücksprache am 03.05.) nicht vorgesehen war und erst am 04.05.2016, als mir klar wurde, dass vermutlich alle bis auf K. absagen werden, meinem Chef (Führungsoffizier) das Angebot machte, selbst daran teilzunehmen um die Durchführung der Aktion nicht zu gefährden, bzw. damit diese auch tatsächlich stattfindet. Es war ja auch das erklärte Ziel den K. und den P. auf frischer Tat zu erwischen. Mein Führungsoffizier wollte sich diesbezüglich auch noch absichern und rief mich am Nachmittag des 04.05.2016 telefonisch an und sagte: Ja, grünes Licht, mach bei der Aktion mit.“

Der V-Mann führte die Aktion dann auch tatsächlich durch: „Ich trug die Flaschen mit dem Schweineblut, das Blut wurde dann von K. auf die Moschee gespritzt.“

Die ganze Affäre wirft ein schiefes Licht auf die Geheimdienstarbeit in Österreich. Nicht nur überschreitet das Abwehramt seine Zuständigkeit, wenn es nicht genehmigte Observationen durchführt – nein, es legt sogar selbst Hand an, damit „rechtsextreme“ Straftaten stattfinden können.

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