Rechnungshof: Knapp 40.000 Asylwerber untergetaucht

Asylwerber tauchen einfach unter.

Der Rechnungshof (RH) übt in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht harte Kritik an der Abschiebepraxis in Österreich. Demnach hat das Innenministerium offenbar keinen Überblick, was mit abgewiesenen Asylwerbern passiert. Insgesamt handelt es sich um 39.370 Personen, die untergetaucht sind bzw. deren Verbleib unklar ist.

Laut Bericht war bei mehr als der Hälfte der Personen, die zwischen 2010 und 2014 das Land verlassen sollten, unklar, ob sie Österreich tatsächlich verlassen haben. Das Innenministerium hat folglich keine Ahnung, was mit diesen Personen mit negativem Bescheid passiert ist. 27 Prozent der knapp 40.000 Personen stammen aus Afrika, je 26 Prozent aus europäischen Wirtschaftsraum sowie aus dem übrigen Europa, 20 Prozent aus Asien und ein Prozent aus sonstigen Ländern.

Außerdem hält der Rechnungshof fest, dass die Anzahl der dokumentierten freiwilligen Ausreisen höher war als jene der Abschiebungen. Allerdings gab es für die freiwilligen Ausreisen auch finanzielle Unterstützung durch das Innenministerium. Der Rechnungshof empfiehlt daher, Maßnahmen zu setzen, mit denen „aufenthaltsbeendende Entscheidungen auch faktisch durchgesetzt werden“.

Rechnungshof fordert mehr Abschiebungen

Der Rechnungshof fordert eine Steigerung der Außerlandesbringungen von Schubhäftlingen. Dafür müssten Informationen über den Aufenthalt der betroffenen Personen gesammelt und elektronisch verfügbar gemacht werden. Die bisher fehlenden Daten sind allerdings nicht die ersten, die das Ministerium schuldig bleibt.

So gibt es beispielsweise keine Auskunft darüber, wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylwerber sich weiterhin in Österreich befinden. Selbst wo sich jene 12.301 Asylwerber aufhalten, die dieses Jahr von Deutschland nach Österreich zurückgewiesen wurden, kann das Innenministerium nicht beantworten. Diese Zahlen und Informationen werden schlicht nicht eigens erfasst. Ob die Regierung dadurch die Sicherheitsbedenken der Bevölkerung mindern kann, ist fraglich.

Generell empfiehlt der Rechnungshof, dass das Polizeianhaltewesen im Hinblick auf die Entwicklung der Häftlingszahlen, die verfügbaren Kapazitäten sowie die personelle Ausstattung neu beurteilt und konzipiert wird. Die durchschnittliche Belegung der Polizeianhaltezentren ging nämlich zwischen 2010 und 2015 österreichweit von 357 auf 52 Schubhäftlinge pro Tag zurück.

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