Grünen-Politiker wegen fremder Postings verurteilt

Karl Öllinger
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Das Gericht verurteile den grünen Nationalratsabgeordneten Öllinger heute wegen fremder Kommentare auf seiner Facebook-Seite. Öllinger sei verpflichtet gewesen, die Kommentare innerhalb von nur 24 Stunden zu löschen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der umstrittene Grüne Nationalratsabgeordnete Karl Öllinger wurde nach dem Mediengesetz zu einer Entschädigung von 500 Euro verurteilt. Laut dem Urteil haftet er als Medieninhaber für Beleidigungen, die andere Nutzer auf seiner Seite hinterlassen. Diese hätten den Tatbestand der Üblen Nachrede und Beleidigung erfüllt.

Streit mit Wiener Arzt

Konkret ging es um einen Streit zwischen Öllinger und einem Wiener Arzt. Als im Vorjahr bekannt wurde, dass Öllinger an Krebs erkankte, reagierte der Arzt mit einem „Fantastisch“-Smiley. Die Wiener Ärztekammer schaltete sich ein und brachte unter anderem eine Anzeige wegen Verhetzung ein.

Auf Facebook begrüßte Öllinger das Vorgehen der Ärztekammer. Seine Fans kommentierten, der Anwalt sei ein „Monster“, „eine Person mit einer sehr kranken Persönlichkeitsstörung und womöglich von diversen Rauschmitteln abhängig“ und würde in Papua-Neuguinea dasselbe machen „wie Mengele. Untertauchen.“

Volle Berufung eingelegt

Diese drei Kommentare reichten für einen Schuldspruch nach dem Mediengesetz. Zwar hatte Öllinger die Einträge nach einer Aufforderung durch den Anwalt des Arztes nach zwei Wochen gelöscht, aber für den Erstrichter war das zu spät. „Bei Einhaltung der Sorgfaltspflicht hätte er sich am selben Tag Rat einhalten sollen“, so der Erstrichter.

Öllingers Anwalt Alexander Nessler legte gegen das Urteil volle Berufung ein. Demnach habe das Erstgericht die Sorgfaltspflicht, die Öllinger beim Betreiben seiner Facebook-Seite trifft, zu weit auslegt. Das Verfahren geht nun vor dem Obersten Gerichtshof.

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