Plagiatsprüfung der Diplomarbeit von Christian Kern

Christian Kern
Bild: flickr.com; Franz Josef Morgenbesser: Christian-Kern-6832, CC BY-SA 2.0

Die Diplomarbeit des Bundeskanzlers Christian Kern wurde einer Plagiatsprüfung unterzogen. Die SPÖ wittert eine „Schmutzkübelkampagne“ und verdächtigt ihren Koalitionspartner.

Der Plagiatsexperte Stefan Weber, welcher als Spezialist im deutschsprachigen Raum gilt, wurde von Unbekannten mit der Überprüfung beauftragt. Er konnte keinen wissenschaftlichen Mangel feststellen. Der Bundesgeschäftsführer der SPÖ, Georg Niedermühlbichler, zeigte sich in einer ersten Aussendung „irritiert über diesen Versuch, in Kerns Vergangenheit nach möglichen Angriffspunkten zu suchen.“

SPÖ-Bundesgeschäftsführer verdächtigt Koalitionspartner

Während er zwar betont, dass er niemanden haltlos beschuldigen möchte, hält er es für auffällig, „dass die ÖVP erst vor kurzem sehr ähnliche Vorwürfe in unsere Richtung geäußert hat.“ Er verlangt eine Erklärung von ÖVP-Generalsekretär Amon, denn es sei „im Interesse der ÖVP und ihrer eigenen Glaubwürdigkeit, […] dass sie das, was sie anderen unterstellen, nicht selber tun.“ Damit spielt er auf das kritische Gutachten Webers zu der Dissertation des steirischen VP-Landesrats Christian Buchmann an, hinter dem die ÖVP mögliche politische Intrigen vermutet.

Amon: „Lehnen Dirty Campaigning ab“

Der angesprochene ÖVP-Generalsekretär Amon reagierte prompt auf die Anschuldigungen. Er betont, dass „die ÖVP mit Schmutzkübelkampagnen gegenüber dem Bundeskanzler nichts am Hut“ hätte. Es gelte das „Null-Toleranz-Prinzip sowohl gegenüber politischen Mitbewerbern als auch für die eigenen Funktionäre und Mitarbeiter.“ Jedoch kündigt er Recherchen in den eigenen Reihen an, „um den von Niedermühlbichler erhobenen Verdacht restlos aus der Welt zu schaffen.“

Weber streitet SPÖ-Vorwürfe ab

Nun meldete sich auch Stefan Weber selbst zu Wort. Wie die „Presse“ berichtet, teilte er in einer Stellungnahme per E-Mail mit, dass die ÖVP ihm „keinen Auftrag erteilt“ habe. Da bei Auftragsüberprüfungen eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben werde, könne er sich zum Auftraggeber nicht äußern.

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