Österreich und sein Ersatzkaiser

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Mit dem ausgesprochenen Verzicht Kaiser Karls I. auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften am 11. November 1918 begann für Österreich eine monarchistisch- legitimistische Leidensgeschichte der besonderen Art.

Der Kaiser hatte nicht abgedankt, wie Wilhelm II in Deutschland, der Verzicht auf die Führung der Staatsgeschäfte bedeutete noch nicht ein Ende der Monarchie in Österreich. Deshalb nannten sich die Monarchisten in Österreich lange Zeit auch noch Legitimisten, weil die k. u. k. Monarchie nach wie vor für sie die legitime Staatsmacht war, auf die auch noch alle Beamten, Soldaten und sonstigen Würdenträger vereidigt waren.

Aber die Republik nahm unaufhaltsam ihren Lauf. Auch wenn sie ihr sozialdemokratischer Vorkämpfer Viktor Adler, der am letzten Tag der Monarchie – am 11. November 1918 – verstorben ist, nicht mehr erleben durfte. Am 12. November verkündete der großdeutsche Bürgermeister von Linz, Dr. Franz Dinghofer, auf der Rampe des Parlaments in Wien die neue rot- weiß-rote Republik Deutsch-Österreich. Und das unter roten Fahnen, weil Kommunisten vorher den weißen Mittelstreifen herausgerissen und die beiden roten Bahnen miteinander verknüpft hatten.

Der Bundespräsident als „Ersatzkaiser“

Natürlich brauchte die junge Republik eine neue Verfassung und fand in Hans Kelsen einen genialen Juristen für diese Aufgabe. In nur wenigen Monaten legte er einen brauchbaren Entwurf vor, wobei sich der Streit zwischen den beiden großen Lagern, den Christlich-Sozialen und den Sozialdemokraten, hauptsächlich um das neue Oberhaupt dieser jungen Republik drehte. Während die Roten den Präsidenten des Nationalrats als neues Staatsoberhaupt präferierten, wollten die Schwarzen auf einen Ersatzkaiser nicht verzichten und so einigte man sich auf einen Bundespräsidenten, der von der Bundesversammlung zu wählen war. Am 1. Oktober 1920 wurde das neue Bundes- Verfassungsgesetz von der konstituierenden Nationalversammlung beschlossen. In dieser Form galt es bis 1929.

Die erste Wahl für eine 4-jährige Amtsperiode fiel auf einen Kompromisskandidaten aus dem unabhängigen Lager: Dr. Michael Hainisch, der damit den Vorsitzenden der konstituierenden Nationalversammlung, Karl Seitz, als Staatsoberhaupt ablöste. Bekannt war Hainisch wegen seiner Rekord- Milchkuh Bella und berühmt durch seine Mutter, die Frauenrechtlerin Marianne Hainisch, die in Österreich den Muttertag als Ehrentag für alle Mütter initiierte. Dieser wurde erstmals 1924 gefeiert. Und in diesem Jahr wurde auch Michael Hainisch als Bundespräsident wiedergewählt.

Als nächster wurde 1928 der christlich-soziale Politiker Dr. Wilhelm Miklas von der Bundesversammlung gewählt. Im Jahr 1929 erfolgte eine erste Verfassungsnovelle, welche in Art. 60 des B-VG festlegt, dass der Bundespräsident alle 6 Jahre direkt vom Volk zu wählen sei. Aus verschiedenen organisatorischen Gründen wurde jedoch am 9. Oktober 1931 der amtierende Präsident Wilhelm Miklas neuerlich durch die Bundesversammlung gewählt und später von der Ständerepublik unter Kurt Schuschnigg verlängert. Er war in den Iden des März 1938 der letzte Repräsentant der ersten Republik, der gegenüber den Nationalsozialisten zumindest einen hinhaltenden Widerstand leistete. Aber nach dem Einmarsch Hitlers in die von ihm so benannte Ostmark hatte Wilhelm Miklas das Bundespräsidentenamt zu räumen und durfte forthin ein beschauliches Pensionistenleben in Wien führen.

Nach 1945 und Norbert Burger

Auch 1945 wurde aus Kostengründen wiederum von der Bundesversammlung der neue Bundespräsident gewählt. Dr. Karl Renner übernahm das Amt bis zu seinem Tode Ende 1950. In einer Stichwahl siegte am 27. Mai 1951 der vormals kaiserliche Offizier und spätere Sozialdemokrat Theodor Körner überraschend gegen den ÖVP-Kandidaten und Landeshauptmann von Oberösterreich Dr. Heinrich Gleißner. Körner war damit der erste, direkt vom Volk gewählte österreichische Bundespräsident.

1957 wurde wieder ein Sozialist – Dr. Adolf Schärf – gewählt, der auf den Tag genau ein Jahr jünger war als Adolf Hitler und für den die steirischen Sozialisten den Ausspruch erfanden: „Wer einmal schon für Adolf war, wählt Adolf auch in diesem Jahr!“ Es folgten dann nacheinander bis 1986 die von der SPÖ nominierten Präsidenten Franz Jonas und Dr. Rudolf Kirchschläger.

Ein für die beiden Großparteien peinlicher Fauxpas passierte bei der Wiederwahl von Rudolf Kirchschläger 1980. Die ÖVP verzichtete auf einen eigenen Kandidaten, dafür sprangen die Freiheitlichen mit Dr. Willfried Gredler in die demokratiepolitische Bresche.

Und noch einer war so „frech“ und erlaubte sich, seine Kandidatur einzureichen. Ein gewisser Dr. Norbert Burger, seines Zeichens erster Bundessprecher der später verbotenen NDP. Die alphabetische Listenreihung hieß also am 18. Mai 1980: 1. Burger, 2. Gredler und 3. Kirchschläger. Solch eine „Ungeheuerlichkeit“ durfte sich nach dem Demokratieverständnis der beiden Altparteien keinesfalls mehr wiederholen, weshalb sie die Bundespräsidenten-Wahlordnung unverzüglich novellierten. Die Hürden für eine Kandidatur wurden kräftig angehoben: von 2.000 beglaubigten Unterschriften und 5.000 zu hinterlegenden Schilling auf 6.000 Unterschriften und 50.000 Schilling, so nach dem Motto: „sonst könnt ja wieder ein jeder kommen …“

Waldheim, Klestil und Fischer

Im Jahr 1986 wurde erstmals ein Schwarzer zum Bundespräsidenten gewählt. Der vormalige UNO-Generalsekretär Dr. Kurt Waldheim wurde jedoch von der linken Reichshälfte wegen seiner einstigen Mitgliedschaft in der Reiter-SA und bei der deutschen Wehrmacht heftigst angefeindet. Im ersten Wahlgang verfehlte er die absolute Mehrheit nur ganz knapp und obsiegte in der Stichwahl gegen den Sozialdemokraten Dr. Kurt Steyrer mit 54 zu 46 Prozent. Weil aber die in= und ausländischen Anfeindungen auch nach seiner Wahl nicht nachließen – so setzten ihn die US-Behörden auf eine sogenannte „watch list“ und verhängten ein Einreiseverbot über den ehemaligen UNO-Generalsekretär – verzichtete er 1992 auf eine Wiederkandidatur. Damals setzte sich der im ersten Wahlgang noch erheblich zurückliegende ÖVP-Kandidat Dr. Thomas Klestil in der Stichwahl gegen den SPÖ-Kandidaten Dr. Rudolf Streicher durch. Wohl auch deshalb, weil die 16% freiheitlichen Stimmen von Dr. Heide Schmidt fast zur Gänze zu Thomas Klestil tendierten. Nach zwölf Jahren endete dessen Amtszeit 2004 insofern tragisch, als er wenige Tage vor der Angelobung seines Nachfolgers Dr. Heinz Fischer noch als amtierender Bundespräsident verstorben war.

Der Sozialist Heinz Fischer wurde 2010 wiedergewählt. Die beiden Gegenkandidaten – Barbara Rosenkranz von den Freiheitlichen und Rudolf Gehring von den Christen – waren nicht in der Lage, eine Stichwahl zu erzwingen. Am 1. Oktober 2011 trat eine bemerkenswerte Gesetzes-Novelle in Kraft, die das bis dahin bestehende Kandidatur-Verbot für gekrönte Häupter – die sogenannte „Habsburger-Klausel“ – außer Kraft setzte.

Die Odyssee des Alexander van der Bellen

Nach zwei Amtsperioden trat Heinz Fischer als erster Präsident ohne einen gewählten Nachfolger am 8. Juli zurück. Die Stichwahl vom 22. Mai 2016, in der sich der GRÜNE Dr. Alexander van der Bellen gegen den FPÖ-Kandidaten Ing. Norbert Hofer mit hauchdünner Mehrheit durchgesetzt hatte, wurde nämlich schon am 1. Juli vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und eine Wiederholungswahl angeordnet. Diese wurde von der Regierung auf den 2. Oktober festgesetzt. Die faktischen Zustände in unserer Republik erforderten jedoch eine Gesetzesänderung und eine weitere Verschiebung dieser Stichwahl auf den 4. Dezember 2016.

Dabei wurde vom Nationalrat auch beschlossen, dass hiefür ein neues Wählerverzeichnis mit über 30.000 Jungwählern gelten solle. Ob das jedoch dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs – eine Wahlwiederholung durchzuführen – entspricht, sei einmal dahingestellt. Am 4. Dezember 2016 wurde jedenfalls Alexander van der Bellen – als deklarierter Anti-Kandidat zu Norbert Hofer – mit rd. 54 Prozent aller gültigen Stimmen zum neuen österreichischen Bundespräsidenten gewählt. Heute erfolgt seine Angelobung durch die Bundesversammlung im historischen Sitzungssaal des Parlaments. Dort wo einst in den Zeiten des alten Kaisers der Reichsrat getagt hat, legt jetzt der neue Ersatzkaiser der Republik sein Amtsgelöbnis ab.

DDr. Werner Königshofer Wattens, am 26. Jänner 2017

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