Erste Polit-Urteile: 1.000 Euro pro Wortmeldung!

Gericht für Strafsachen, Wien
By Dnalor 01 (Own work) [CC BY-SA 3.0 at], via Wikimedia Commons

Vollziehen die Gerichte bereits die Zensur-Gelüste der Regierung? Die Wiener Richterin Nicole Baczak hat innerhalb weniger Tage zwei erschreckende Urteile gefällt.

Erstes Urteil von Nicole Baczak: Dr. Zakrajsek wegen Verhetzung abgeurteilt

Dr. Georg Zakrajsek, ehemaliger Notar, wurde wegen Verhetzung verurteilt. Er schrieb unter anderem, und das wurde ihm jetzt zum Verhängnis: „Die Muslime haben uns allen den Krieg erklärt und sie führen ihn bereits. Unsere verräterischen Politiker stehen entschlossen auf deren Seite. Sie fördern und erleichtern den Terror.“

Außerdem erklärte er in abfälligen Worten, dass er Islamisten in Wien nicht mehr sehen wolle – die Justiz bezeichnete er als „völlig verblödet“. Die Richterin Nicole Baczak verstand hier keinen Spaß: „Die freie Meinungsäußerung hat ihre Grenzen und hört irgendwo auf.“ Der 77-jährige Wiener wurde zu fünf Monaten Haft auf Bewährung wegen „islamfeindlicher Äußerungen“ verurteilt. Dr. Zakrajsek legte gegen das Urteil volle Berufung ein. Angezeigt wurde der Fall von den Grünen.

Zweites Urteil von Nicole Baczak: Unzensuriert.at wegen Leser-Kommentaren verurteilt

Mit diesem Urteil gegen das regierungskritische Portal „unzensuriert.at“ schafft die Richterin Nicole Baczak neue Tatsachen. Der Fall ist eine Warnung an alle, die zensurlose Medien betreiben und an alle Nutzer, die Kommentare im Netz hinterlassen.

Unter einem Artikel über die einschlägige Journalistin Christa Zöchling äußerten zwei Leser in den Kommentaren ihren Unmut über die Profil-Schreiberin. Zöchling, die ihrerseits straffrei FPÖ-Wähler als die „hässlichsten Menschen Wiens“ bezeichnen darf, zitierte daraufhin „Unzensuriert.at“ vor Gericht. Da die Verfasser der Kommentare nicht ausfindig gemacht werden konnten, haften – so Richterin Baczak in ihrem fragwürdigen Urteil – die Betreiber des Portals.

Pro Kommentar müssen die Unzensuriert-Betreiber nun 1.000 Euro bezahlen, also in Summe vorerst 2.000 Euro! Macht dieses Beispiel Schule, können die Gerichte künftig alle alternativen Medien finanziell vernichten. Angeblich warten bereits ganze Troll-Armeen mit Fake-Profilen auf den großen Startschuss, um justiziable Kommentare abzufeuern, um damit die gewünschten Polit-Zensur-Fälle zu erschaffen … Die einschlägige Profil-Schreiberin Christa Zöchling dürfte sich über die erstrittenen 2.000 Euro sehr freuen. Ihre Redaktion feierte das Urteil sogar mit einer eigenen Presseaussendung.

Rechtslage von Richterin Baczak neu interpretiert

Die Seite „Unzensuriert.at“ erklärt nun in einem Artikel ausführlich, wie die Rechtslage derzeit aussieht:

Die Rechtslage sieht vor, dass Betreiber von Webseiten nicht verpflichtet sind, die Beiträge Dritter regelmäßig zu überwachen. Erst wenn sie von rechtwidrigen Inhalten Kenntnis erlangen, etwa durch einen Hinweis von Lesern, haben sie die Beiträge umgehen zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen. Genau in diesem Sinne äußerte sich im Juni 2013 der Generalsekretär des Verbands der österreichischen Internet Service Provider (ISPA), Dr. Maximilian Schubert, anlässlich einer ähnlichen Debatte. Damals hatte die mittlerweile verstorbene Nationalratspräsidentin Prammer (SPÖ) versucht, unzensuriert.at mit Hilfe von Leser-Kommentaren zu kriminalisieren.

Rechtslage unverändert, Urteile völlig anders

An dieser Rechtslage hat sich bis heute nichts geändert und somit wäre unzensuriert.at am Freitag freizusprechen gewesen, haben wir doch die von Christa Zöchlings Rechtsanwalt beanstandeten Postings umgehend – und zwar innerhalb von nur drei Stunden – gelöscht. Das ist übrigens auch der Unterschied zu dem jüngst verurteilten Grün-Abgeordneten Karl Öllinger. Der hatte nämlich nach der Aufforderung, rechtswidrige Kommentare auf seiner Facebook-Seite zu löschen, mehrere Tage verstreichen lassen.

Gegen HC Strache: Öllinger trotz verspätetet Löschung freigesprochen

Ähnlich hatte es Öllinger im Jahr 2013 gehalten, als ein User auf seiner Facebook-Seite FPÖ-Obmann HC Strache als „kriminellen Lügner“ und „Nazi“ bezeichnet hatte. Strache forderte den Grünen auf, die Beleidigungen zu löschen. Der ließ sich aber vier oder fünf Tage Zeit – angeblich weil er noch einen Juristen in dieser Sache konsultierte. Der Oberste Gerichtshof entschied nach langem Rechtsstreit zugunsten des Grünen. Der Standard lieferte dafür folgende Begründung:

Die „gebotene Sorgfalt“ sei „gerade noch“ eingehalten worden, heißt es, denn: Sei die Rechtsverletzung nicht offenkundig, so könne es legitim sein, juristischen Rat einzuholen. Der Oberste Gerichtshof sieht „keine schuldhafte Verzögerung“.

Warum also hat Öllinger damals trotz vier Tagen Verzögerung die Sorgfalt eingehalten und unzensuriert.at trotz Löschung nach nur drei Stunden nicht? Jetzt kommen wir zu den „abstrusen Begründungen“ der Richterin.

Unzensuriert.at „polemisiert“ gegen „linke Personen“

Nicole Baczak folgte zum einen der Argumentation von Zöchling-Anwalt Simon, demzufolge unzensuriert.at auf polemische Art gegen seine Mandantin „und andere linke Personen“ schreibe – und deshalb mit beleidigenden Leserkommentaren rechnen und diese im Auge behalten müsse. Eine „Polemik“ von Zöchlings „Hässlichste Menschen“-Niveau freilich findet sich in unserem Artikel weit und breit nicht.  Außerdem, so Richterin Baczak, sei Öllinger „Privatperson“, während hinter „Unzensuriert“ eine „GmbH“ stehen würde und hier „ausreichende Strukturen“ verfügbar wären.

Den kritischen Beobachter beschleicht angesichts solcher einschlägigen Urteile das Gefühl, dass die Zeiten der freien Meinungsäußerung nun endgültig dem Ende entgegengehen dürften. Vielleicht hängt das auch unmittelbar damit zusammen, dass das Establishment seine Felle davonschwimmen sieht.

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