Reisen Flüchtlinge künftig mit Visum in die EU ein?

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Nach den am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen von Generalanwalt Paolo Mengozzi vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) seien EU-Staaten dazu verpflichtet, Menschen, denen Folter oder andere unmenschliche Behandlung drohe, ein Visum zu erteilen.

Anlass war der Fall eines syrischen Ehepaars aus Aleppo, das gemeinsam mit seinen drei kleinen Kindern im Libanon ein humanitäres Visum für Belgien beantragt hatte. Grund ihres Ansuchen sei, dass sie als orthodoxe Christen in ihrer Heimat in Gefahr laufen würden, wegen ihres Glaubens verfolgt zu werden.

Belgien lehnte Antrag ab

Belgien lehnte den Antrag ab. Integrationsminister Teho Francken begründete dies damit, dass im Falle der Gewährung mit einer Flut an derartigen Anträgen zu rechnen sei. Weiters sei man nicht zur Aufnahme aller Personen verpflichtet, die vor katastrophalen Situationen stünden. Generalanwalt Paolo Mengozzi sieht das naturgemäß anders. Da in der EU-Grundrechtecharta das Verbot von Folter festgeschrieben sei, müssten EU-Staaten davon betroffenen Personen die Einreise erlauben. Das endgültige Urteil wird in wenigen Wochen erwartet.

Migrantenflut hebelt Asylrecht aus

Der konkrete Fall von verfolgten orthodoxen Christen, die in Europa keine Zuflucht finden, zeigt jedenfalls auf, wie der im Sommer 2015 erfolgte Ansturm auf Europa und die seither anhaltende Hilflosigkeit der EU das Asylrecht aushebelt. Da die EU und allen voran Bundeskanzlerin Merkel geltendes Recht ignoriert und die Schleusen für jedermann geöffnet haben, wird es für tatsächlich schutzbedürftige Menschen immer schwieriger, in Europa Zuflucht zu bekommen. Denn würde der Antrag tatsächlich gewährt werden, könnte die EU in ihrer derzeitigen Verfassung den tausendfachen Missbrauch dieser Gesetzgebung nicht verhindern und würde es weiteren unzähligen Migranten ermöglichen, illegal nach Europa zu kommen.

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