Kurioses Gerichtsurteil stellt fest: „A Kiwara is ka Hawara“

Aufnahme eines Antifa-Stickers
Aufnahme eines Antifa-Stickers (https://allevents.in/vienna/anti-rep-soliparty/1714673542083461)

Es liest sich wie eine Folge „heiteres Bezirksgericht“. In Pasching sagte ein Fußballfan „Lass los, Oida“ zu einem Polizisten. Dieser wollte ihm ein Plakat abnehmen. Die Personalien wurden aufgenommen, ein Strafbescheid zugestellt. 100 Euro Geldstrafe oder 93 Stunden Ersatzarrest wegen „Anstandsverletzung“. In der Berufung hielt das Landesverwaltungsgericht fest: „So darf man mit einem Polizisten nicht reden“.

Ein Kommentar von Florian Machl

Eigentlich ein Vorfall, den man mit einem Schmunzeln quittieren könnte. Wären wir nicht im Österreich des Jahres 2017. Immer mehr Bürger äußern ihren Unmut darüber, dass Exekutive und Gerichte möglicherweise angesichts der Herkunft eines Täters andere Maßstäbe anlegen würden. Die Videos im Internet und Zeitungsberichte zu Vorfällen, wo Polizisten von „Südländern“ als „Hurensohn“ und noch viel schlimmer beschimpft werden, kennt mittlerweile jeder. Polizisten müssen sich bei der Ausübung ihres Dienstes beleidigen, anspucken und auch körperlich attackieren lassen. Sehr häufig scheint das keine weiteren Konsequenzen nach sich zu ziehen.

Zweifelhafte Begründung

Äußert ein offensichtlich einheimischer Fußballfan in wienerischem Dialekt ein dem normalen Bürger harmlos erscheinendes „Oida“, trifft ihn plötzlich die volle Härte des Gesetzes. Eine juristische Schieflage? Besonders nachdenklich macht hier die Begründung des Gerichtes, welche von verschiedenen Medien kolportiert wurde. „Oida“ würde dem Wort „Hawara“ entsprechen, so das Gericht. Mit dieser Wortwahl würde man den Polizeibeamten nicht ernst nehmen. Wörtlicher Nachsatz des Gerichtes: „Polizeibeamte sind keine Hawara“.

„A Kiwara is ka Hawara“ – Antifaparole

In Österreich gilt unter eher lichtscheuen Menschen, welche ihre Probleme mit der Polizei haben, der geflügelte Spruch „A Kiwara is ka Hawara“ – „Ein Polizist ist kein Freund“. Auch die Antifa brüllt, sprayt und schmiert diesen Satz gerne und häufig bei ihren Auftritten gegen den Rechtsstaat.

Das steht deutlich im Widerspruch zum Selbstverständnis der meisten engagierten Polizeibeamten, die sich sehr wohl als Freund und Helfer der Bürger verstehen. „Freund und Helfer“, das ist es auch, was die meisten Lehrer und Eltern ihren Kindern beibringen, wenn sie über die Aufgaben der Polizei aufgeklärt werden.

Dass nun ein Gericht in einem so harmlosen Fall feststellt, dass Polizeibeamte eben keine Freunde sind, lässt einem das Lächeln dann doch ein wenig einfrieren.

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