Merkel: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“

Merkel
Kleinschmidt / MSC [CC BY 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons

In einer Rede auf der Landesvertreterversammlung der CDU zur Bundestagswahl 2017 erklärt Angela Merkel ihre Definition des deutschen Volkes.

In ihrer Rede spricht die deutsche Bundeskanzlerin von einem Deutschland mit „vielen Eigenschaften“, darunter „Offenheit, Meinungsvielfalt, Religionsfreiheit und Pressefreiheit“. Zwar seien diese Dinge heute selbstverständlich, doch wäre dies vor 27 Jahren, zur Zeit der Deutschen Einigung, noch nicht der Fall gewesen. Man müsse sich daher vor „kleinen Gruppen“ in Acht nehmen, die den Anspruch vertreten, „das Volk zu sein“. Denn das Volk sei jeder, „der in diesem Lande lebt“.

Andere Definition verfassungsfeindlich

Schon im Januar fällte das Bundesverfassungsgerichts im Zuge des NPD-Verbots eine fatale Entscheidung hinsichtlich alternativer Definitionen des Begriffes „Volk“. In der Urteilsbegründung wird argumentiert, dass beispielsweise ein „ethnischer Volksbegriff“ gegen die Menschenwürde und somit gegen „das Gebot gleichberechtigter Teilhabe aller Bürger am politischen Willensbildungsprozess“ sowie gegen den „Grundsatz der Volkssouveränität“ verstoßen würde. Das offene Vertreten einer solchen „Grundhaltung“ kann laut dem Bundesverfassungsgerichts bereits als „qualifizierte Vorbereitung einer Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ gewertet und somit kriminalisiert werden.

Führt man sich diese Tatsachen vor Augen, wird einem die politische Katastrophe und das totalitäre Ausmaß des Merkel-Regimes in Deutschland deutlich veranschaulicht.

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