EU-Staaten müssen Asylwerbern kein Visum ausstellen

By Cédric Puisney from Brussels, Belgium (European Court of Justice - Luxembourg) [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass EU-Staaten nicht verpflichtet sind, Asylwerbern ein Visum zur legalen Einreise auszustellen.

Aus dem EU-Recht ließen sich keine derartigen Verpflichtungen ableiten, argumentierte der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Damit können die Mitgliedsstaaten weiterhin selbst entscheiden, ob sie Asylwerbern ein „humanitäres Visum“ erteilen wollen.

EuGH widerspricht Generalanwalt

Mit diesem Urteil widersprachen die Richter überraschend der Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi. Dieser war in seinen Schlussanträgen der Ansicht, dass alle EU-Mitgliedsländer verpflichtet seien, humanitäre Visa für Menschen auszustellen, denen in ihren Heimatländern Folter oder andere unmenschliche Behandlung drohen.

Syrische Familie wollte Asyl in Belgien beantragen

Bei dem vorliegenden Fall ging es um eine syrische Familie mit drei Kindern, die im Oktober in der belgischen Botschaft im Libanon Visaanträge gestellt hatte, um anschließend in Belgien einen Asylantrag stellen zu können. Die belgischen Behörden lehnten den Antrag unter anderem mit der Begründung ab, dass man nicht zur Aufnahme aller Personen verpflichtet sei, die katastrophale Situationen erlebt hätten. Es sei mit einer Flut an Anträgen zu rechnen, wenn Flüchtlingen gewöhnliche Touristenvisa gewährt würden.

EuGH-Generalanwalt Mengozzi widersprach dieser Argumentation. Er schrieb, die Erteilung nationaler Visa werde von einer EU-Verordnung geregelt, womit automatisch auch die Grundrechtecharta der Union gelte. Die wiederum schreibt das Recht auf Asyl fest und verbietet Folter und andere unmenschliche Behandlung. Daher müsse ein EU-Staat in solchen Fällen Visa zur Einreise vergeben, damit Schutzsuchende in Europa Asyl beantragen können.

Weitreichende Konsequenzen für Asylpolitik

Die EU-Staaten hatten deshalb weitreichende Konsequenzen für die gemeinsame Asylpolitik befürchtet. Wäre das Gericht Mengozzis Ansicht gefolgt, hätten Asylwerber bei der Auslandsvertretung eines EU-Landes einen Antrag für ein humanitäres Visum stellen können, damit ihr Asylantrag anschließend in dem EU-Staat selbst geprüft wird.

Die EuGH-Richter stellten in ihrem Urteil jedoch klar, dass der Visakodex nur für geplante Aufenthalte von höchstens 90 Tagen gelte. Die syrische Familie habe aber ihre Anträge auf humanitäre Visa gestellt, um in Belgien Asyl und somit einen Aufenthaltstitel zu beantragen, der diese dreimonatige Visa-Frist übersteigt. Damit obliegt es weiterhin den einzelnen EU-Staaten, ob sie in solchen Fällen Visa erteilen wollen.

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