Ungarn setzt Asylwerber in grenznahen Transitzonen fest

By Mstyslav Chernov (Own work) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

Ungarn will demnächst Asylwerber in Containerdörfern unterbringen, bis ihre Asylverfahren geklärt sind. Das hat das Parlament mit breiter Mehrheit beschlossen.

Die Regelung gilt nicht nur für alle neu ins Land kommenden, sondern auch für die bereits in Ungarn lebenden Asylwerber. Die Migranten sollen bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Containerdörfer untergebracht werden, die sich in den Transitzonen nahe der Grenze befinden. Der Beschluss wurde mit Stimmen der Regierungspartei Fidezs und der Rechtspartei Jobbik gefasst.

Maßnahme soll Sicherheit der  Bürger gewährleisten

Die Regierung unter Premierminister Viktor Orban begründete die Maßnahme damit, dass in der Vergangenheit viele Asylwerber das Land noch vor Abschluss des Asylverfahrens verlassen hätten. Diese Regelung hätten Asylwerber genutzt, um weiter in die EU einzureisen. Damit sei das Risiko von Terroranschlägen in Europa gestiegen.

Um dieser Gefahr vorzubeugen, sollen Asylanträge künftig nur noch persönlich in der Transitzone gestellt werden können. Während des Asylverfahrens können Migranten die Transitzone nur in Richtung Serbien verlassen. Das neue Gesetz bringt zudem eine Verkürzung der Verfahrensdauer mit sich. In Zukunft haben Asylwerber bei einem abgelehnten Asylantrag nur noch eine Einspruchsfrist von drei Tagen.

Ungarn weist Kritik zurück

Kritik an der neuen Regelung kommt von der Menschenrechtsorganisation „Pro Asyl“. „Die Inhaftierung von Asylsuchenden in Ungarn verstößt eklatant gegen EU-Recht und internationales Recht“, sagte Europareferent Karl Kopp der „Neuen Osnabrücker ZeitungDeshalb forderte Kopp auch umgehend Konsequenzen vonseiten der EU: „Und sie muss sich der Frage stellen, ob man nicht das Stimmrecht der Ungarn im EU-Rat aussetzt, weil die Internierung von Flüchtlingen einen glatten Verstoß gegen europäische Grundwerte darstellt.“

Ungarn weist die Vorwürfe hingegen zurück. Asylwerber würden nicht in Lagern festgehalten, sie dürften nur nicht auf ungarisches Territorium, solange ihr Verfahren nicht abgeschlossen sei, hieß es am Mittwoch in EU-Ratskreisen dazu.

 

 

 

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