Experte warnt vor Netzwerkdurchsuchungsgesetz

Heiko Maas
Bildquelle: Flickr; SPD Saar - Heiko Maas bei Politischem Aschermittwoch (CC BY-ND 2.0)

Der deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas stellte den Entwurf des „Netzwerkdurchsuchungsgesetzes“ (NetzDG-E) vor. Der Rechtswissenschaftler Alexander Peukert warnt in einem Beitrag für Cicero vor dem Gesetz.

Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz soll das „friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft“ schützen. Ziel des Gesetzes sind vermeintliche „Hasskriminalität“ und „Falschnachrichten“.

Mit dem Gesetz soll Facebook, Twitter & Co dazu gebracht werden, die Löschaktivitäten zu verstärken.

Verschleierung

Doch im Gesetz geht es nicht nur um eine Durchsetzung geltenden deutschen Strafrechts, etwa dem Verhetzungsparagraphen. Stattdessen würde der Rahmen des Sagbaren weiter eingeschränkt. Ob der Sprecher vorsätzlich oder wider besseren Wissen gehandelt hat, soll keine Rolle mehr spielen.

Begriffe wie „Hasskriminalität“ und „strafbare Falschnachrichten“ verschleiert diese grundlegende Änderung. Wo die Grenze zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Botschaften liegt, bleibt im Entwurf unklar.

Gefahr der Zensur

Experten sehen zudem die Gefahr von Zensur, weil nicht nur die Orginalbotschaft, sondern und sämtliche Kopien gelöscht werden müssen, sondern die Sozialen Netzwerke auch „wirksame Maßnahmen gegen die erneute Speicherung des rechtswidrigen Inhalts“ schaffen müssen.

Dabei handelt es sich um einen automatischen Filter, der schon im Vorfeld gewisse Bilder und Wörter zensieren könnte – selbst wenn es um eine legale Verwendung ginge. Diese Überwachungspflicht würde gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

Weitere Artikel …