Schülerin vergewaltigt: Zehn Jahre Haft für Nigerianer

von H.Moschitz - S.Partl (Eigenes Werk) [GFDL oder CC BY 3.0], via Wikimedia Commons

Nach seiner Tat im Jahr 2000 war der Asylwerber in Nordirland untergetaucht. Jetzt wurde er in Graz nicht rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Vor 17 Jahren soll der Nigerianer eine damals 15-jährige Schülerin vor einem Asylheim in der Keplerstraße in Graz angesprochen und in das Gebäude gelockt haben. Anschließend zerrte der Asylwerber die Grazerin in sein Zimmer, wo er ihr ein Messer an den Hals hielt und sie vergewaltigte.

Nigerianer floh nach Nordirland

„Ich hab geschrien, aber niemand ist gekommen, obwohl das ganze Haus voll war“,

schilderte das Vergewaltigungsopfer vor Gericht.

„Ich hatte panische Angst. Er hat gedroht, mich umzubringen.“

Sie sei damals reichlich naiv gewesen, überhaupt mitzugehen, weiß sie heute, berichtet die „Krone“.

Dennoch erstattete die junge Grazerin Anzeige bei der Polizei und konnte den mutmaßlichen Täter auf Fotos identifizieren. Der verdächtige Nigerianer tauchte schließlich unter und konnte erst 15 Jahre später in Nordirland gefasst und nach Österreich ausgeliefert werden.

Schöffengericht spricht Höchststrafe aus

Vor Gericht betritt der heute 43-jährige Nigerianer die Tat. „Ich hatte keinen Sex mit ihr. Ich habe nichts Falsches gemacht“, erklärte der Angeklagte, der laut Bericht der „Kleinen Zeitung“ in Spanien und Nordirland weitere sexuelle Straftaten unter anderen Namen begangen haben soll.

„Es gibt bei Ihnen keinerlei Milderungsgründe. Sie haben bei Ihrer Identität gelogen. Bei den Fingerabdrücken ist keine Verwechslung möglich. Dass Sie von Interpol Irland und Interpol Spanien gesucht wurden, spricht nicht gerade für ihr Wohlverhalten. Und es gibt keinen einzigen Grund, dem Opfer nicht zu glauben“,

begründete Richter Martin Wolf das Urteil des Schöffensenats und fügte abschließend hinzu:

„Wenn man vergewaltigt, fehlt Ihnen als Asylwerber das Verständnis, wie man mit Gastfreundschaft umgeht.“

Das Gericht folgte damit der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Nigerianer zu einer Höchststrafe von zehn Jahren Haft. Der Angeklagte meldete Berufung an, das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

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