China erlässt Anti-Islam-Gesetzgebung

von https://www.flickr.com/photos/travelingmipo/ [CC BY-SA 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons

Die chinesische Regierung hat kürzlich in der muslimisch geprägten Provinz Xinjiang ein drastisches Anti-Islam-Gesetz verabschiedet, das sich vor allem gegen die Volksgruppe der Uiguren richtet. „Abnormale“ Bärte und der muslimische Schleier sind ab sofort als „Zeichen religiösen Extremismus“ verboten, berichtet die „Zeit„.

Das Gesetz bedeutet einen massiven Einschnitt in das religiöse Leben der Uiguren, die in der chinesischen Provinz Xinjiang etwa die Hälfte der insgesamt 22 Millionen Einwohner stellen. Aus der Sicht der chinesischen Regierung stellt die Provinz vor allem ein permanentes Unruhegebiet dar, während die muslimische Bevölkerung über Unterdrückung und Repressalien klagt. Tatsache ist, dass die Spannung in der Region in den letzten Monaten massiv zugenommen hat, auch durch mehrere religiös motivierte Anschläge.

Kampf gegen religiösen Extremismus

Die chinesische Regierung rechtfertigt das Gesetz in diesem Sinne auch als einen notwendigen Schritt im Kampf gegen religiösen Extremismus und Separatismus. Das Gesetz beinhaltet insgesamt 15 religiöse Verhaltensweisen, die künftig als Störung der säkularen Ordnung aufgefasst werden könnten, wie unter anderem die „Zeit“ unter Berufung auf die Katholische Nachrichtenagentur berichtet.

Moscheebesuch erst ab 18

So soll es künftig Muslimen erst am dem 18. Lebensjahr erlaubt sein, die Moschee zu besuchen. Die Imame müssen weiters ihre traditionellen Freitagspredigten zuvor behördlich überprüfen lassen. Auch sind Eltern künftig verpflichtet, ihre Kinder am nationalen Bildungssystem teilnehmen zu lassen. Zudem sind religiöse Hochzeits- und Beerdigungszeremonien vom neuen Verbot umfasst. Generell gelte es, eine religiöse Einmischung in das säkulare Leben von nicht-muslimischen Menschen zu verhindern. Die meisten dieser Gesetze hatten zuvor jedoch bereits den Status von Direktiven der Kommunistischen Partei und stellen in diesem Sinne keine vollständige Neuerung dar.

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