Grausame Vergewaltigungen durch Schwarzafrikaner

Fahndungsbild Land NRW, Screenshot dailymail.co.uk, Pixabay

Zur Zeit berichten viele überregionale Medien über eine besonders brutale Vergewaltigung in der Bonner Siegaue in Nordrhein-Westfalen. Dort drang ein Mann in das Zelt eines Paars ein und vergewaltigte die 23-jährige Frau vor den Augen ihres 26-jährigen Freundes – mit vorgehaltenem großen Messer, das einer Machete ähnelte.

In diesem Fall berichteten selbst überregionale Mainstream-Medien, verbreitete sich das eindeutige Fahndungsfoto doch schnell in den sozialen Netzwerken und tauchte auf zahlreichen asylkritischen Foren auf.

Eindeutiges Phantombild

Laut Phantombild (siehe Foto oben) und der Täterbeschreibung der Polizei handelt es sich eindeutig um einen Schwarzafrikaner, der etwa 1,80 Meter groß gewesen sein soll, eine Sommerjacke und helle Hosen trug.

Er drang in der Nacht zum 2. April mit seinem Messer in das Zelt ein und vergewaltigte sein geschocktes Opfer anschließend.

Schaute der Freund einfach zu?

Im Netz tobt nun eine Debatte über die Rolle des Freundes: Viele User sind darüber entsetzt, dass dieser scheinbar unbeteiligt bei der Vergewaltigung zuschauen konnte. Andere Nutzer geben jedoch zu bedenken, dass der Vergewaltiger sein Opfer mit vorgehaltenem Messer vergewaltigte – ein Eingriff des Freunds hätte unter Umständen den Tod der 23-Jährigen bedeutet.

Ein Facebook-Nutzer schreibt dagegen:

Screenshot Facebook

Nicht die erste Tat

Laut neuesten Hinweisen soll es sich nicht um die erste Tat des Schwarzafrikaner handeln. Gemäß der Polizei habe der Täter erstaunlich viel kriminelle Energie an den Tag gelegt.

Inzwischen sind zahlreiche Zeugenhinweise eingegangen. Noch gibt es jedoch keine heiße Spur.

Behinderte vergewaltigt, Frau ermordet

Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hatte ein ähnlich schockierender Fall in Deutschland für Aufregung gesorgt. Ein Mann, der sich später als mutmaßlicher Asylbewerber aus Somalia herausstellte, drang in ein Altenheim in Neuenhaus (Niedersachsen) ein, ermordete eine 87-Jährige besonders brutal. Zuvor hatte er u.a  ihren dementen Ehemann vergewaltigt. Als sich die Frau bei einem erneuten Vergewaltigungsversuch wehrte, wurde sie von dem Afrikaner ermordet.

Obwohl die Nationalität des Täters relativ früh bekannt wurde, schwiegen viele überregionale Medien dazu beharrlich. Nähere Details zum Hintergrund lassen sich vor allem der englischsprachigen Presse entnehmen. Laut der großen britischen Zeitung „Daily Mail“ sollen es sogar zwei ältere, behinderte Menschen gewesen sein, die von dem Somalier vergewaltigt wurden:

Screenshot www.dailymail.co.uk

Die Überschriften deutschsprachiger Medien lesen sich dagegen ganz anders. Diesen schien vor allem das Alter des Täters sehr wichtig zu sein:

Screenshot www.presse.com
Screenshot www.focus.de
Screenshot www.bild.de
Screenshot www.noz.de

Die Herkunft des Täters sei auch in diesem Fall zumeist „kultursensibel unter den Tisch gefallen“, bemerkte der Publizist, Ex-Focus-Journalist und Asyl-Kritiker Michael Klonovsky treffend.

Mord und dreifache Vergewaltigung nur von „regionaler Bedeutung“?

Auch die grausamen Details der Tat sowie die ganze Brutalität des Asylbewerbers wurde von vielen Medien unter den Tisch gekehrt. Erst später sickern – bisher unbestätigte –Schilderungen aus Ermittlerkreisen an die Öffentlichkeit. „So soll sich der mutmaßliche Täter unter Alkoholeinfluss zunächst am Ehemann vergangen haben. Dann habe er versucht, auch die 87-Jährige zu vergewaltigen. Zudem soll er sich am Tattag bereits an einem weiteren Mann und einem Jugendlichen vergangen haben, heißt es“, schreibt dazu die kleine Regionalzeitung „Grafschafter Nachrichten“.

Über die furchtbaren Details, die nun im Rahmen des Prozesses gegen den Somalier in der Jugendkammer des Landesgerichtes Osnabrück ans Tageslicht dringen, dringt nichts zu den überregionalen Medien durch. Lediglich die „Grafschafter Nachrichten“ berichten ausführlich zu der besonderen Grausamkeit des mutmaßlichen Täters. Offenbar handelt es sich für die bundesdeutschen Medien hier wieder mal um einen Fall von lediglich „regionaler Bedeutung“.

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