Ärzte behindern Abschiebungen mit falschen Gutachten

Symbolbild

Oft können Asylwerber trotz negativem Asylbescheid in Deutschland bleiben. Ein Grund dafür sind zum Teil medizinische Gutachten, die Asylwerber als „reiseunfähig“ klassifizieren und damit eine Abschiebung verhindern.

„Es werden zum Teil auffallend unqualifizierte medizinische Aspekte angeführt, um die Abschiebung zu verhindern oder zumindest aufschieben zu können“,

kritisiert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gegenüber der „Welt am Sonntag“.

Gefälligkeits-Gutachten für Asylwerber

Obwohl die Gesetzeslage mit dem Asylpaket II im Jahr 2016 verschärft wurde,  kommt es weiterhn zu Gefälligkeits-Gutachten für Asylwerber, denen die Abschiebung droht:

„Unsere Ausländerbehörde hat nach wie vor immer wieder Hinweise, dass solche Gutachten den Gesundheitszustand der Begutachteten viel zu schlecht darstellen“,

erklärt CDU-Landrat Sven-Georg Adenauer der „Welt“.

Deshalb werden oft Gegengutachten in Auftrag gegeben: „diese kommen in etwa jedem fünften Fall zu einem ganz anderen Ergebnis, nämlich, dass der Betroffene doch reisefähig ist“, so Adenauer weiter.

Attest ohne Untersuchung

Im Vorjahr hatte bereits die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei geantwortet: Es werde eine „Vielzahl von Attesten vorgelegt, die auffallen, weil immer wieder die gleichen Ärzte mit gleichlautendem Inhalt oder fehlender fundierter Begründung Reiseunfähigkeit attestieren“.

Laut Bericht von „Epoch Times„, das sich auf die Recherchen der „Welt“ beruft, ermitteln mehrere Staatsanwaltschaften gegen Ärzte, die verdächtigt werden, Patienten mangelhaft oder gar nicht untersucht zu haben.

In Berlin wurden beispielsweise Praxen von zwei Ärzten und einem Heilpraktiker durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Die Tatverdächtigen gerieten ins Visier der Staatsanwaltschaft, weil sie unzählige Flugunfähigkeitsatteste mit gleichem oder ähnlichem Wortlaut ausgestellt hatten – und das zum Teil sogar ohne Untersuchung.

Im Falle einer Verurteilung droht ihnen eine Höchststrafe von drei Jahren Haft.

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