Schweden: Attentäter von Stockholm hatte keine Aufenthaltserlaubnis

von Frankie Fouganthin (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Wie nun bekannt ist, wurde dem mutmaßlichen Attentäter bereits 2016 das Aufenthaltsrecht in Schweden verwehrt. Damit rückt die fehlende Abschiebepraxis abgelehnter Asylwerber in den Mittelpunkt der Diskussionen.

Dem 39-jährigen Usbeken war bereits 2016 die Aufenthaltserlaubnis für Schweden verwehrt worden. Wenig verwunderlich tauchte er anschließend unter und war für die schwedischen Behörden nicht mehr auffindbar.

Wer übernimmt Verantwortung?

Der Parteivorsitzende der Schwedendemokraten, Jammie Akesson, verlangte deshalb im schwedischen Fernsehen das Übernehmen der Verantwortung durch die schwedische Regierung:

„Wenn die Angaben, die wir über die Person bekommen haben, stimmen, dann müssen wir verlangen, dass jemand dafür die Verantwortung übernimmt. Vor allem von der Regierung.“

12.000 Menschen untergetaucht

Insgesamt seien in Schweden derzeit 12.000 Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigungen untergetaucht und für die Behörden nicht auffindbar. Bereits zuvor hatte der sozialdemokratische Ministerpräsident Stefan Löfven eine konsequentere Abschiebepraxis gefordert: Der Vorfall frustriere ihn, man müsse die Möglichkeiten verbessern und ein Verlassen des Landes durchzusetzen.

An dem fatalen Experiment des Multikulturalismus will er dennoch festhalten: „Schweden ist eine offene Gesellschaft und so soll es auch bleiben“, kündigte er direkt nach dem Terroranschlag an. Auch in Österreich leben mehrere Tausend Illegale. Wieviele, weiß die Regierung nicht.

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