Kein einziger Fall von strafbaren „Fake-News“ bekannt

Heiko Maas
Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Der deutsche Justizminister Heiko Maas will mit einem „Netzwerkdurchsuchungsgesetz“ gegen strafbare Inhalte im Netz vorgehen. Auf Nachfrage kann die Bundesregierung aber kein einziges Beispiel nennen.

Der Kampf gegen sogenannte „Fake News“ und „Hatespeech“ ist derzeit in aller Munde. Besonders eifrig geht hier der deutsche Justizminister Heiko Maas ans Werk. Mit einem „Netzwerkdurchsuchungsgesetz“ will er künftig den Kampf gegen „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ intensivieren, wie es im Gesetzestext heißt. Soziale Medien wie Facebook oder Twitter sollen unter Strafandrohung dazu gezwungen zu werden, derartige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Begründet wird das Gesetz wie folgt:

„Gerade wegen der erheblichen Meinungsmacht sozialer Netzwerke ist es dringend erforderlich, insbesondere zur gerichtlichen Abwehr von strafrechtlich relevanten Falschnachrichten eine schnelle und sichere Zustellungsvariante zur Verfügung zu haben, um den Betroffenen ein schnelles rechtliches Einschreiten zu ermöglichen.“

Regierung kann kein einziges Beispiel nennen

Das IT-Magazin „Golem“ hat daraufhin bei der Bundesregierung angefragt, ob es für diese Inhalte auch konkrete Beispiele aus der Vergangenheit gäbe. Fehlanzeige. So wich die Sprecherin des Justizministers zunächst in einer peinlich anmutenden Art und Weise aus:

„Dass über die Erfahrungen amerikanischer Politiker im US-Wahlkampf hinaus auch in Deutschland die Bekämpfung strafbarer Falschnachrichten an Bedeutung gewonnen hat, lässt sich schon anhand der allgemeinen Presseberichterstattung der vergangenen Monate nachvollziehen.“

Auf weitere Nachfrage erklärt Sprecher Philip Scholz schließlich, dass das Ministerium „einzelne Äußerungen in sozialen Netzwerken juristisch nicht bewertet“ und deshalb auch „kein Beispiel eines strafrechtlich relevanten Beitrags “ nennen kann.

Wer soll entscheiden?

Doch wer soll dann entscheiden, welche Inhalte „offensichtlich rechtswidrig“ sind? Die Entscheidungsmacht würde offenbar bei den privaten Unternehmen selbst liegen. Diese sollen laut Gesetz innerhalb von 24 Stunden eine Bewertung vornehmen und den entsprechenden Inhalt dann löschen. Passiert das nicht, drohen ihnen bis zu 50 Millionen Euro Strafe. Der daraus resultierende Druck könnte dazu führen, dass Facebook & Co künftig zweifelhafte Inhalte einfach löschen, da das Risiko einer Strafe zu hoch wäre.

Doch damit wäre das Ziel von Heiko Maas dann auch tatsächlich erreicht: nämlich das Unterdrücken jeglicher kritischen Stimmen, die den derzeitigen status quo infrage stellen. Nichts anderes soll der Kampf gegen „Fake-News“ und „Hate-Speech“ bewirken.

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