Türke nach gewalttätigem Sex mit Frau freigesprochen

Vergewaltigung
Symbolbild.

Ein umstrittenes Urteil sorgt derzeit in Deutschland für heiße Gemüter. Ein Türke zwang eine junge Frau zum Sex, wurde aber vom Gericht freigesprochen.

Ein 23-jähriger Türke aus Brandenburg soll gegen den Willen einer jungen Frau gewalttätigen Sex mit ihr gehabt haben, berichtete die „Märkische Allgemeine„. Das Gericht sprach ihn jedoch wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung frei. Die Begründung: Ohne Vorsatz sei keine Verurteilung möglich.

Staatsanwaltschaft und Schöffengericht glaubten zwar den Worten des Opfers und waren sich einig, dass die Handlungen des Türken gewalttätig waren. Doch wahrscheinlich habe „der Peiniger nicht gewusst“, was er der Frau antat, erklärte die Richterin das Urteil.

Stundenlange Tortur

Die Frau wollte zuvor bei dem jungen Mann Rauschgift kaufen und folgte ihm in seine Wohnung. Nachdem sie zusammen die Droge Speed konsumiert hatten, äußerte er den Wunsch nach Geschlechtsverkehr. Als die Frau es jedoch ablehnte, mit ihm zu schlafen, warf er sie auf das Bett und klemmte ihren Kopf zwischen zwei Metallstreben. Laut Bericht der „Märkischen Allgemeinen“ wehrte sich das Opfer anfangs noch, indem es schrie und kratzte, gab es dann aber schließlich auf und „ließ es über sich ergehen“. Erst nach Stunden ließ der Peiniger von seinem Opfer ab.

Staatsanwalt: Urteil muss ein „harter Schlag“ für Frau sein

Das Gericht zweifelt nicht daran, dass der Geschlechtsverkehr gewalttätig und gegen den Willen der Frau stattgefunden hatte. Entscheidend für das abschließende Urteil war letztlich die an das Opfer gerichtete Frage nach dem Vorsatz der Handlung. Es wäre möglich, dass der Mann gedacht haben könnte, sie sei damit einverstanden gewesen, bemerkte die Frau. Ferner könne sie nicht beurteilen, ob der Türke aufgrund seines Kulturkreises die Handlung, die sie als Vergewaltigung empfand, vielleicht für wilden Sex gehalten haben könnte, heißt es im Bericht der „Märkischen Allgemeinen“ weiter.

Skandalöses Urteil wegen kulturellen Hintergrunds

Für den deutschen bzw. österreichischen Rechtsstaat stellen Fälle wie dieser ein Problem dar. Immer öfter berufen sich Gerichte bei ihren Entscheidungen auf die kulturellen Sitten der Täter und kommen so zu teils haarsträubenden Urteilen.

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