AfD-Landesvorsitzender Bystron klagt gegen den Verfassungsschutz

Petr Bystron, by Metropolico.org, via Flickr <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/")(CC BY-SA 2.0)

Der bayerische AfD-Landesvorsitzende Petr Bystron wird durch das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Nun legt er dagegen eine Verwaltungsklage ein.

Vor zwei Wochen stellte der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) den bayerischen Verfassungsschutzbericht 2016 vor. Auch der AfD-Landesvorsitzende Petr Bystron kam darin vor. Grund dafür sei seine angebliche Unterstützung der patriotischen Jugendbewegung „Identitäre Bewegung“ (IB).

„Aus dem Zusammenhang gerissen“

Zwar macht Bystron keinen Hehl daraus, dass er der Bewegung nicht unbedingt mit Antipathie gegenübersteht, doch seien die „wenigen Zitate, welche die Beobachtung rechtfertigen sollen, […] aus dem Zusammenhang gerissen.“ Dadurch werde ihnen eine „Bedeutung gegeben, die ihnen nicht zukommt.“

Wahltaktisches Manöver

Bystron selbst vermutet hinter der Beobachtung ein wahltaktisches Manöver der CSU in Bayern, wie die „Junge Freiheit“ berichtet:

„Die proklamierte Beobachtung ist ein taktisches Wahlkampfmittel in vermuteter Absprache mit dem Innenminister Herrmann, der dem Präsidenten des Bayerischen Landesverfassungsschutzes bei der Verkündigung der Beobachtung assistierte.“

Auch der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland bezeichnet den Vorgang als „Schmierenkomödie“, die beweisen würde, „zu welcher Bedrohung die AfD Bayern unter Führung von Herrn Bystron für die CSU geworden ist.“

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