Jeder zweite Trennungsvater wird Opfer von Gewalt

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Eine vom Verein vaterverbot.at erstellte Studie zum Thema »weibliche Gewalt gegen Männer« räumt mit dem Vorurteil des gewalttätigen Mannes auf und kommt zu bestürzenden Ergebnissen. Von den befragten Trennungsvätern gaben 59 % an, Gewalt durch ihre Partnerin erlebt zu haben. Der internationale Vergleich zeigt: Opfer häuslicher Gewalt sind primär Männer.  

Die Zurückhaltung der Männer bei Anzeigen ist der Grund, warum die meisten Opfer nicht in der Kriminalstatistik aufscheinen. Nur 15 % der betroffenen Männer brachten Studienergebnisse zufolge erlebte Gewalt zur Anzeige. Der Rest schweigt, obwohl oft die Angst lebensgefährlich verletzt zu werden groß ist. 95 % fühlen sich von den Behörden im Stich gelassen. Doch es gibt noch weitere Gründe.

Mütter klar im Vorteil

Das Recht auf Gewaltschutz steht oft der Angst der Väter gegenüber, die eigenen Kinder für immer zu verlieren. Es ist eine Art Immunität der Mutter, die, selbst wenn sie gegenüber einem Mann gewalttätig wird, kaum Konsequenzen oder gar den Verlust der Obsorge zu befürchten hat. Väter werden oft mit Kindesvorenthaltung erpresst, wenn sie erfahrene Gewalt zur Anzeige bringen wollen. Somit sieht der Verein vaterverbot.at keinen ausreichenden Gewaltschutz für Männer in Österreich gegeben.

Kein Geld für Männerschutz

Der Verein ortet auch ein großes Defizit bei der Unterstützung von männlichen Gewaltopfern. Auf der Homepage ist zu lesen:

„Während laut der Studie „Kosten häuslicher Gewalt in Österreich“ für Frauenberatungs- und Hilfseinrichtungen jährlich nahezu 14,3 Millionen Euro ausgegeben werden, liegt der Betrag der für Männerschutz eingesetzt wird bei ca. 200.000Euro pro Jahr.“

Hier  ist grobes Ungleichgewicht vorhanden, dass in Zukunft in der Gleichstellungsdebatte unbedingt zu berücksichtigen ist, will man über tatsächliche Gleichberechtigung sprechen.

Frauen neigen deutlich stärker zu Gewalt

Zahlreiche internationalen Studien belegen, dass Frauen nicht weniger gewalttätiger sind als Männer. Im Rahmen von Trennungs- und Scheidungssituationen sollen sie sogar deutlich stärker zu Gewalt neigen als Männer. Das gilt übrigens auch bei Gewalt gegen Kinder.

Ein betroffener Vater berichtet

„Ich wurde von meiner Noch-Ehefrau mit einer Tasse verprügelt und danach mit einem Küchenmesser angegriffen. Es gelang mir, sie abzuwehren und zu fixieren, bis die Polizei eintraf. Doch die Polizei erklärten mich zum Täter. Beweisstücke wurden nicht gesichert, Aufnahmen nicht gemacht. Ohne ärztliche Einweisung wurde ich in eine geschlossene psychiatrische Abteilung eingewiesen. Per Gerichtsbeschluss darf ich bis November 2011 mich nicht einmal meinem Haus nähern. Mein ganzer Besitz liegt darin. Ich habe zweimal gegen die Wegweisung geklagt. Vergebens. Das Landgericht geht davon aus, dass in der Regel Männer Frauen schlagen.“

Was tun bei körperlichen Angriff

Der Verein MANNdat will die Bürgerrechte von Jungen und Männern stärken, bestehende Benachteiligungen bekannt machen und dazu beitragen, sie zu überwinden. Im Falle eines gewaltsamen Übergriffes rät er zu folgenden Schritten:

  1. Nicht zurückschlagen und nach Möglichkeit Angriffen ausweichen, anstatt sie abzublocken. Versuchen Sie deeskalierend zu handeln. Notfalls verlassen Sie die Wohnung.
  2. Im Fall von zugefügten Verletzungen sofort die Wohnung verlassen und einen Arzt oder die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen, die Verletzung behandeln und tatsächlichen Grund (Häusliche Gewalt) angeben und dokumentieren lassen. Achtung: Denken Sie an Ihre Kinder und nehmen sie diese nach Möglichkeit mit, falls deren akute Gefährdung zu befürchten ist. Wichtig: Hilfsangebote für Männer in der Nähe erfragen!
  3. Hat sich die Lage beruhigt und befinden Sie sich wieder in der Wohnung, ergreifen Sie Sicherheitsmaßnahmen für den Fall eines erneuten Angriffs. Stellen Sie zusätzlich eine Liste persönlicher Gegenstände und Dokumente zusammen und sichern Sie diese (evtl. auch als Kopie) außerhalb der Wohnung – zusammen mit etwas Geld, um notfalls ein paar Tage eine Pension bezahlen zu können.
  4. Erstatten Sie im Wiederholungsfall Anzeige gegen die Gewalttäterin. Sprechen Sie spätestens jetzt mit Freunden und Eltern über die Situation, auch um zukünftig eine Notunterkunft zu besitzen.
  5. Sichern Sie Beweise, suchen Sie Zeugen und dokumentieren Sie den Vorfall. Ist eine dauerhafte Besserung nicht abzusehen: Informieren Sie sich über kompetente und auf diesem Gebiet bewanderte Scheidungsanwälte. Suchen Sie sich eine eigene Wohnung.

Für die Gleichberechtigung beider Elternteile

Der Verein vaterverbot.at setzt sich für die Gleichberechtigung beider Elternteile, für die gemeinsame Obsorge als Standard und für ein gleichberechtigtes Unterhaltsmodell ein. Von der Politik im Stich gelassen und von einem großen Teil der Gesellschaft nicht gehört, macht der Verein so auf ein dringendes Problem aufmerksam und dient als erste Anlaufstelle für verzweifelte Männer.

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