Heimlich abgenickt: Asylwerber dürfen als private Kinderbetreuer arbeiten

Arbeits- und Sozialminister Alois Stöger (SPÖ)/ Quelle: von SPÖ Presse und Kommunikation (Flickr: BürgerInnendialog Gesundheit) [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons

Heimlich still und leise verabschiedete die Bundesregierung Ende März eine Novelle zum Dienstleistungsscheckgesetz. Asylwerber können damit nach drei Monaten Aufenthalt in Österreich in Privathaushalten legal beschäftigt werden – beispielsweise in der Kinderbetreuung. Während die ÖVP noch im August 2016 in den Medien wetterte, dass es sich um ein völlig falsches Signal handeln würde, welches nach außen hin eine anziehende Signalwirkung für Asylwerber aussendet, sind die bisherigen Presseberichte über die Verordnung vom 31. März 2017 enden wollend. Ein weiteres Mal hat die ÖVP ein Gesetzesvorhaben der SPÖ heimlich abgenickt, welches Ausländern nur Vorteile, Inländern nur Nachteile bringt.

Von Florian Machl

Freudig bewirbt man auf der Homepage des Sozialministeriums (SPÖ) die Gesetzesnovelle. „Der Dienstleistungsscheck – legal, einfach, sicher –  Neuerungen hinsichtlich der Beschäftigung von AsylwerberInnen“. Praktischerweise finden sich auf der dafür eingerichteten Homepage alle Teilnahmebedingungen in arabischer Sprache sowie dem in Afghanistan und dem Iran üblichen Dari.

Erkrankungen, Befähigung oder Vorstrafen ohne Belang

In Hinkunft können Asylwerber, die mit der weißen Karte eine Aufenthaltsberechtigung erhalten haben, nach drei Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet alle „haushaltstypischen Dienstleistungen“ bewilligungsfrei ausüben. Besonders hervorgehoben wird vom Ministerium dabei stets, dass darunter auch die Tätigkeit der Kinderbetreuung fällt. Auch nicht im Entferntesten ist bei dieser neuen Beschäftigungserlaubnis daran gedacht, vom dienstleistenden Arbeitnehmer eine Gesundheitsbescheinigung, eine Arbeitsbefähigung oder ein Vorstrafenregister einzufordern. Ob also beispielsweise ein im Heimatland vielfach vorbestrafter Krimineller mit ansteckenden Infektionskrankheiten nun in Österreich Tätigkeiten wie Kinderbetreuung übernimmt, ist dem Sozialministerium egal.

Mindeststundenlöhne zwischen 12,75 und 16,19 Euro vorgeschrieben

Saftig sind auch die vorgeschriebenen Mindeststundenlöhne, die vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sofern sie sich für das Dienstleistungsscheckmodell entscheiden. So erhält eine Reinigungskraft 11,75 Euro pro Stunde, in der Kinderbetreuung sind 12,75 Euro vorgesehen und in der Kranken- und Altenbetreuung sind 16,19 Euro zu bezahlen. Insgesamt darf ein Arbeitnehmer – also auch ein Asylwerber – pro Monat 583,15 Euro pro Monat über das Dienstleistungsscheck-Modell verdienen. Von diesen Stundensätzen kann so mancher Österreicher nur träumen, der zudem für Wohnung, Kleidung, Essen und vieles mehr selbst aufkommen muss – Leistungen, die den meisten Asylwerbern aufgrund der aktuellen Gesetzeslage darüber hinaus noch „zustehen“.

Dienstleistungsschecks galten bisher als Flop

Dieses bislang eher als glückloses sozialistisches Experiment geltende Gesetz (Dienstleistungsscheck floppt weiterhin, 2013) Ein Flop namens Dienstleistungsscheckgesetz, 2016) regelt seit 2006 die Legalisierung von Tätigkeiten, in denen eine hohe Tendenz zur „schwarzen“ Beschäftigung bestand. Beispielsweise private Putztätigkeiten in Haushalten. Der Arbeitgeber erwirbt dabei „Schecks“, mit denen der Arbeitnehmer legal bezahlt wird – inklusive Mindestlohnvorschrift, Sozial- und Unfallversicherung. Bei der Einführung rechnete man damit, dass so ca. 2 Milliarden Euro aus der Schwarzarbeit in die Legalität geführt werden können. Tatsächlich erreichte man in den 10 Jahren ein Maximum 7,6 Millionen Euro (2015). Hinzu kommen horrende Verwaltungskosten, für welche selbstverständlich der Steuerzahler aufkommt. So verrechnet die Krankenkasse für das sozialistische Experiment bis zu 680.000 Euro Verwaltungsaufwand pro Jahr.

Dienstgeberanteil deckt nur Bruchteil der Zusatzkosten

Weitere Nebenkosten entstehen aus der Unfallversicherung, die mit diesem Beschäftigungsmodell mitkommt. Pro zehn Euro Entgelt bezahlt der Arbeitgeber ganze 20 Cent für oben erwähnte Verwaltungskosten und Unfallversicherung. Damit stehen knapp 150.000 Euro zur Verfügung – die Rechnung geht also bereits in der Verwaltung nicht auf – über die mutmaßlich horrenden Kosten der Versicherung gibt es kein Datenmaterial. Nachdem diese aus dem Scheck-Modell nicht abzudecken sind, wird auch hier wiederum der Steuerzahler allgemein zur Kasse gebeten.
Quellen:

Sozialminister Alois Stöger, Vortrag an den Ministerrat, 28.3.2017

Bundesgesetzblatt vom 31. März 2017: Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung

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