Bundesrepublik Deutschland darf AfD nicht als rechtsextrem bezeichnen

By Ziko van Dijk (Own work) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat laut Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Höcker erfolgreich Unterlassungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt.

Damit ist es der Bundesrepublik Deutschland untersagt, den Bundesverband der AfD als rechtsextrem zu bezeichnen. Ausgangspunkt der Kage war ein Twitter-Beitrag des Bundeskriminalamts, das als Behörde der Bundesrepublik eine Stellenanzeige für einen Sachbearbeiter zur Internetauswertung im Bereich „Rechtsextremismus“ veröffentlichte. Diese Stellenanzeige wurde mit dem Twitter-Account der AfD bebildert, so dass für den Leser der Eindruck erweckt wurde, die AfD wäre ein Beispiel für „Rechtsextremismus“.

Bundeskriminalamt verstieß gegen „politische Neutralitätspflicht“

Damit habe das Bundeskriminalamt gegen seine politische Neutralitätspflicht verstoßen, heißt es in der Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Höcker. Zuerst hatte sich das Bundeskriminalamt geweigert, die Anzeige zu entfernen. Erst mit der erfolgreichen Abmahnung löschte die Behörde den Tweet.

In der Presseaussendung von Höcker heißt es weiter:

„Die Bundesrepublik Deutschland als verantwortlicher Rechtsträger des Bundeskriminalamts hat sich zudem gegenüber der Alternative für Deutschland bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung an die Alternative für Deutschland zu zahlenden Vertragsstrafe verpflichtet, die beanstandete Veröffentlichung der Alternative für Deutschland als Beispiel für Rechtsextremismus künftig auch durch Dritte zu unterlassen.“

Vertragsstrafe bei Nichtbefolgung

Laut Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke dürfen somit weder die Kanzlerin Angela Merkel noch ihre Minister oder die Bundesbehörden die AfD als rechtsextrem benennen. Die Bundesrepublik Deutschland – als vertraglicher Unterlassungsschuldner – müsse sicherstellen, dass alle Bundesbehörden hierüber offiziell informiert werden, damit es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommt. Ansonsten würde eine Vertragsstrafe fällig, fasst Dr. Brennecke das Urteil in der Pressemitteilung zusammen.

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