Wegen Erpressung: Staatsschutz will Asylbetreuer überprüfen

Symbolbild, by JouWatch, via Flickr (CC BY-SA 2.0)

In den vergangenen Monaten sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen Asylbetreuer von ihren Schützlingen Geld erpresst haben sollen. Nun schaltet sich der Staatsschutz ein und will Asylbetreuer künftig einer gründlichen Überprüfung unterziehen.

„Die Presse“ berichtet in ihrer heutigen Printausgabe von zahlreichen Erpressungen, die in den letzten Monaten bekannt geworden sind. Anfang April wurde bekannt, dass ein Beamter in Traiskirchen Asylbescheide verkauft haben soll. In Eisenstadt wurde Mitte Mai ein Fall bekannt, in dem ein Mitarbeiter des Vereins für Menschenrechte Österreich (VMÖ) einem Asylwerber einen positiven Asylbescheid versprochen haben soll, wenn ihm dieser dafür Geld gibt. In beiden genannten Fällen laufen die Ermittlungen noch.

VMÖ im Fadenkreuz

Der Verein für Menschenrechte Österreich ist vom Innenministerium mit der gesetzlichen Rechtsvertretung von Asylwerbern beauftragt. Das Ausstellen von Asylbescheiden obliegt hingegen lediglich dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Dem VMÖ waren laut „Presse“ die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter schon länger bekannt, Konsequenzen wurden jedoch erst nach dem entsprechenden Druck von Medien und Innenministerium gezogen. Der VMÖ weist außerdem einen hohen Anteil von Betreuern aus Migranten-Communitys auf.

BVT schaltet sich ein

Aufgrund der Erpressungs-Vorfälle und der Möglichkeit, dass aufgrund ihres Migrationshintergrundes die Betreuer Kontakte zu radikalen Gruppen haben könnten, schaltet sich nun das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ein. Das entsprechende Gesetz zur Durchführung einer solchen Überprüfung existiert bereits seit 2012, nun wird es erstmals angewandt. Überprüft wird vor allem, ob die Betreuer schon einmal aktenkundig geworden sind. Außerdem müssen sie über längere Auslandsaufenthalte Auskunft erteilen. Betroffen sind neben dem VMÖ auch die ARGE Rechtsberatung, die aus Diakonie und Volkshilfe besteht.

 

 

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