Kerns Personenkomitee: Umgehung der Transparenz-Gesetze?

Bildquelle: flickr; SPÖ Presse und Kommunikation Folgen - „Arbeiten für Österreich“ mit Bundeskanzler Christian Kern, 20. März 2017, Wien Austria Center (CC BY-SA 2.0)

Gerade durchlebt SPÖ-Kanzler Christian Kern eine Katastrophe: Ausgerechnet während des Wahlkampfes wird sein Chef-Stratege Tal Silberstein wegen Verdachts auf Geldwäsche verhaftet. Jetzt könnte auch sein „unabhängiges“ Personenkomitee zum Problemfall werden.

Das Personenkomitee für SPÖ-Spitzenkandidaten Christian Kern will nämlich seine Spenden nicht bekanntgeben.

Transparenz-Regeln umgehen

Deshalb vermuten Kritiker, dass die SPÖ schlicht die Regeln zur Parteienfinanzierung umgehen möchte. Denn formal ist der Verein von der SPÖ unabhängig und während die SPÖ Zuwendungen von mehr als 3.500 Euro offenlegen müsste, gilt diese Verpflichtung weder für den Verein noch für das Personenkomitee.

Unabhängiges Komitee?

Der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Politikwissenschafter Hubert Sickinger sagt in der Kleinen Zeitung, dass Personenkomitees historisch gesehen bisher eher „Aufputz“ für die Kandidaten gewesen seien. Aber:

Das kann sich natürlich ändern, aufgrund der Regeln des Parteiengesetzes, dass man Personenkomitees nützt, um Spenden und Wahlkampfausgaben von der Partei wegzubekommen.

Geschäftsführer des Vereins IDEE, der das Personenkomitee für Christian Kern organisiert, hat auch eine Begründung für die formale Trennung von der SPÖ:

Weil es Menschen gibt, die Christian Kern unterstützen wollen und nicht die SPÖ. Ich weiß, dass es auch Menschen gibt, die Herrn Kurz unterstützen, aber nicht die ÖVP.

Blöd nur, dass es sich bei diesem Geschäftsführer ausgerechnet um SPÖ-Bundesrat Reinhard Todt handelt. Und der macht in der Kleinen Zeitung kein Hehl daraus, Spenden nicht offenlegen zu wollen:

Wir geben das nicht auf die Homepage. Im Prinzip sind das Kleinspenden gewesen.

Grüne wollen Rechnungshof einschalten

Ob das wirklich der Gesetzeslage entspricht, bezweifelt der Grüne Dieter Brosz, der das Parteienfinanzierungsgesetz für die Grünen mitverhandelt hat. Er sagte zur APA, dass explizit auch nahestehende Organisationen vom Gesetz umfasst seien. Aus seiner Sicht gelten die Transparenzregeln daher auch für den Unterstützer-Verein von Kern. Bei Verdacht auf Verstöße werde er den Rechnungshof einschalten, kündigte Brosz an.

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