Sechs Monate Haft für Islamkritiker Michael Stürzenberger

Bild: Facebook, Michael Stürzenberger

Der Islamkritiker und politische Aktivist Michael Stürzenberger wurde heute von der Strafkammer des Amtsgerichts München zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Anlass ist ein Artikel von Stürzenberger, den er im Juni 2016 für das Onlineportal Pi-NEWS schrieb, das nun auch ausführlich über den Prozess berichtet.

„Hetze gegen Islam“

Der Artikel war eine Antwort auf einen Text der Süddeutschen Zeitung. Der Islamkritiker wollte darin Parallelen zwischen Islamismus und Nationalsozialismus aufzeigen. Dafür verwendete er zwei historische Fotos, die den Mufti von Jerusalem Mohammed Amin Al-Husseini mit Nationalsozialisten zeigen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ vor.

Für solche „Propagandamittel“ gibt es einen Ausnahmetatbestand nach § 86 (3) dStGB (auch die SZ verwendete ähnliche Fotos). Demnach gilt das Verbot nur für „Schriften, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist“.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei dem Artikel von Stürzenberger jedoch um „Hetze gegen den Islam“: Der „flüchtige Betrachter könne in seiner ‚Timeline‘ nicht erkennen, dass es sich um eine historische Aufarbeitung der Thematik“ handelt.

6 Monate Freiheitsentzug

Das Urteil der Richterin lautete sechs Monate Freiheitsentzug und 100 Sozialstunden. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden – mit einer Bewährungszeit von drei Jahren und sechs Monaten. Stürzenberger hat nicht nur Rechtsmittel angekündigt, sondern auch Strafanzeigen wegen Beleidigung und Rechtsbeugung gegen die Richterin.

Gestern schrieb Stürzenberger: „Unter normalen Umständen dürfte morgen nur ein Freispruch in allen Punkten herauskommen, aber heutzutage ist vor Gericht nichts mehr normal, wenn patriotische, konservative und islamkritische Bürger in die Fänge der Justiz geraten.“

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6 Kommentare

  1. Der Paragraph der Volksverhetzung scheint sich zum Kampfinstrument gegen Andersdenkende zu mausern. Es erinnert mich an das StGB der DDR §99 landesverräterische Nachrichtenübermittlung.
    § 99. Landesverräterische Nachrichtenübermittlung.
    (1) Wer der Geheimhaltung nicht unterliegende Nachrichten zum Nachteil der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik an die im § 97 genannten Stellen oder Personen ( ausländische Stellen und Personen) übergibt, für diese sammelt oder ihnen zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zwölf Jahren bestraft.(2) Vorbereitung und Versuch sind strafbar. +++ Damit konnte die Stasi so ziemlichen jeden einbuchten, der nicht passte. Ein Brief oder eine Telefonat in den Westen reichte schon.

  2. Die Jahrelange mediale GEHIRNWÄSCHE zur Politik mit Zuckerbrot und Peitsche zeigen ihre Wirkung! Unfassbar- Erschreckend und resignierend! Einzige Option: Auswandern solange es noch geht!

  3. Merkel lässt extremistische Islamisten nach Deutschland und Europa, die die Menschen abschlachten und wird in keinster Weise für Tun belangt? Jemand, der diese Tatsachen aufdeckt wird zu 6 Monaten Haft verurteilt! Wir leben in einer Diktatur! Das noch so viele Menschen dies nicht sehen, ist für mich unverständlich!

  4. Ich bin sprachlos. Trotzdem sage ich jetzt was dazu, denn wahrscheinlich darf man nur als Moslem (Hamed Abdel Samad)oder Jude (Henrik M.Broder)die Wahrheit sagen. Wie lange soll das noch so weitergehen? Ich habe Angst um meine Kinder und Enkel, denn unser Staat geht mit solchen Politikern und mit diesem Rechtssystem den Bach runter.

    • Mittlerweile trifft die Zensur auch die beiden genannten Herren. Ein aktuelles Video von den beiden wurde gesperrt, weil sie dort den Islam kritisiert haben.

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