SPD-Politikerin Özuguz verteidigt Heimaturlaube von Asylwerbern

By Olaf Kosinsky (Own work) [CC BY-SA 3.0 de], via Wikimedia Commons

Eine Anfrage der AfD hat ans Licht gebracht hat, dass in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren zahlreiche Asylwerber auf Heimaturlaub waren. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özuguz(SPD), verteidigt nun diese Praxis.

Eine Antwort der baden-württembergischen Landesregierung auf eine Anfrage der AfD ergab, dass in den letzten drei Jahren über 150 solcher Fälle bekannt seien. Laut Aussage des Landesinnenministeriums müsse man zusätzlich von einer „gewissen Dunkelziffer“ ausgehen.  Reisen ins „Verfolgerland“ würden den Ausländerbehörden nämlich nur durch Zufall bekannt, berichtet die „Junge Freiheit„.

Özuguz: „Es kann gewichtige Gründe geben“

Gegenüber den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“ verteidigte Aydan Özuguz, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung und SPD-Politikerin, Heimatbesuche von Asylwerbern.

„Es kann gewichtige Gründe geben, warum ein anerkannter Flüchtling für kurze Zeit in seine Heimat reisen will. Wenn die Mutter im Sterben liegt und man sie noch ein letztes Mal sehen möchte, muss das sicher anders bewertet werden als eine Art Heimaturlaub.“

Reisen dieser Art sollten jedoch die Ausnahme bleiben und müssten gut begründet werden, um ihren Asylstatus in Deutschland nicht zu verlieren. „Mit der Rückkehr ins Herkunftsland gefährden anerkannte Flüchtlinge die Glaubwürdigkeit ihres Schutzersuchens“, betont Özuguz.

AfD kritisiert Rechtslage

Keinerlei Verständnis für solche Heimatreisen hat der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Rottmann.

„Ich finde es unglaublich, dass jemand, der wegen erlittener Verfolgung ein Asylrecht erhält, praktisch am Tag darauf schon wieder in seine Heimat zurückkehren kann, ohne dass dieses Verhalten irgendwelche Konsequenzen hätte“, sagte Rottmann gegenüber der „Jungen Freiheit“.

Es sage viel über die Bundesregierung und ihr Verständnis von Rechtsstaatlichkeit aus, dass der Staat dieses Verhalten durch Sozialleistungen weiter alimentiere.

„Diese Rechtslage ist ein Schlag in das Gesicht aller Menschen, die mit ihren Steuern den Tourismus angeblich Verfolgter in ihr Heimatland finanzieren. Und es ist ein Schlag in das Gesicht aller wirklich Schutzbedürftigen, die weltweit vor Krieg, Terror und Vergewaltigung fliehen“, ergänzte Rottmann.

 

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1 Kommentar

  1. Moslems, die in ihre Heimat fahren weil die Mutter stirbt? Für wie blöd hält uns diese Türkin? Schönreden, den Skandal. Typisch Sozi…

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