Wegen Hassposting: Richter weist Antifa-Fotografen zurecht

Bild: Links: Peter P. nach dem Prozess; Rechts: Martin Sellner; Screenshot: Facebook

Im Februar beschimpfte der Antifa-Fotograf Peter P. den prominenten Identitären Martin Sellner auf Facebook und unterstellte ihm, auf „friedliche Demonstranten“ geschossen zu haben. Heute endete das Berufungsverfahren mit einer erneuten Verurteilung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Am 3. Februar 2017 wurde der prominente Co-Leiter der Identitären Bewegung, Martin Sellner, am Wiener Verkehrsknotenpunkt Schottentor Opfer eines Antifa-Überfalles. Mehrere vermummte Antifa-Extremisten griffen den Identitären an und zwangen ihn, eine Pfefferspray-Pistole zur Selbstverteidigung einzusetzen.

Hassposting auf Facebook

Der Angeklagte Peter P. hatte nach dem Vorfall das Opfer der heimtückischen Attacke als „Gfrast“ beschimpft. Er behauptete, Sellner habe „friedliche Demonstranten“ provoziert und auf sie geschossen. Heute führte er aus, dass die Provokation Sellners darin gelegen habe, Passanten über ihre Meinung zur „NoWKR“-Demonstration zu befragen.

Peter P. ist in der Antifa-Szene als Fotograf bekannt und taucht häufig bei patriotischen Veranstaltungen auf, um einzelne Teilnehmer zu fotografieren. Die Bilder tauchen dann oft auf einschlägigen Seiten wieder auf.

Während der Angeklagte sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung berufen wollte, stellte der Richter heute unmissverständlich klar: „Das ist genau so ein Hass-Posting, wie wir es eben nicht mehr haben wollen“. Und er warnte den Angeklagten, mit Beleidigungen wie „Gfrast“ und „Idis“ vorsichtig zu sein.

Sellner spendet an patriotische Projekte

Sellner bezeichnete das Urteil schon im ersten Prozess als „wichtiges Signal“. Die Entschädigung von 1.000 Euro werde er an patriotische Projekte spenden. Zudem muss Peter P. 120 Tagessätze zu 20 Euro als Strafe bezahlen sowie die gesamten Prozesskosten tragen. Diese belaufen sich laut Schätzung auf etwa 10.000 Euro.

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