Asylheim angezündet: Somalier freigesprochen

von H.Moschitz - S.Partl (Eigenes Werk) [GFDL oder CC BY 3.0], via Wikimedia Commons

Ein Somalier stand gestern in Graz wegen Verdachts des Mordversuchs und der Brandstiftung in einem Asylheim vor Gericht. Die Geschworenen sprachen ihn trotz belastender Zeugenaussagen frei, weshalb die Richter den Freispruch wegen Fehlentscheidung aufheben mussten.

Laut Anklage hat der 23-jährige Somalier zwei andere Asylwerber in ihr Zimmer in der Asylunterkunft in Schäffern (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) eingesperrt. Anlass war ein Streit um Zigaretten. Danach soll er vor der Tür Feuer gelegt haben, um sie zu töten. Außerdem soll der 23-jährige mehrere Autos in Graz in Brand gesetzt haben.

Geschworene sprachen Angeklagten frei

Ein Gutachter attestierte dem Angeklagten eine Borderline-Störung, doch sei er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen. Der Gutachter beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, da damit zu rechnen sei, dass der Asylwerber weitere schwere Straftaten verüben könnte.

Und obwohl es belastende Zeugenaussagen gab, sprachen die Geschworenen den Somalier bereits im August einstimmig vom Vorwurf des Mordversuchs frei. Nicht einmal zu einer versuchten Körperverletzung konnten sich die Geschworenen durchringen. Wegen Abstimmungs-Gleichstand kam es zu einem Freispruch.

Richter setzen Urteil aus

Die Geschworenen wollten auch eine Brandstiftung bei den Autos nicht erkennen und sprachen ihn gestern Abend auch deshalb frei. Der Somalier sollte jetzt nur wegen einer anderen Sachbeschädigung vier Monate Haft erhalten. Acht Monate kommen wegen einer vorangegangenen Strafe noch hinzu. Wegen diesem Urteil entschieden die Berufsrichter jetzt, dass die Geschworenen offensichtlich falsch urteilten und hoben die Freisprüche auf. Der Fall geht nun an das Oberlandesgericht.

Irre Asylpolitik

Man fragt sich nicht nur, warum der bereits vorher verurteilte Mann überhaupt noch in Österreich ist. Auch ein anderes bizarres Detail trat während des Prozesses zum Vorschein. Der ORF schreibt: „Ein Opfer und ein Zeuge aus dem Asylheim konnten von den Behörden aber weiterhin nicht ausgeforscht werden – ihr Aufenthaltsort ist unbekannt: Aus diesem Grund wurden am Freitag ihre Aussagen, die sie nach der Tat bei der Polizei gemacht haben, verlesen.“

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