Unverschämt: Trotz Rausschmiss bekommen Grüne weiterhin Förderungen

von Manfred Werner - Tsui (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Bei der Nationalratswahl am 15. Oktober wurden die Grünen von den Wählern sprichwörtlich aus dem Parlament geschmissen. Dennoch sollen sie weiter Klubförderung erhalten.

Nach dem Rausschmiss aus dem Parlament schweben die Grünen in akuter Finanznot. Viele hoffen außerdem, dass mit dem Ausscheiden aus dem Parlament endlich der Förderstrom an die Grünen zu versiegen beginnt. Denn Teile dieses Geldes fließen auch in fragwürdige Netzwerke und Organisationen. Doch wie die „Vorarlberger Nachrichten“ berichten, könnte den Grünen trotz der Auflösung des Nationalratsklubs weiterhin die Klubförderung zustehen.

Parlamentsklub bleibt durch Bundesratsmandatare bestehen

Denn der Parlamentsklub bleibt mit den verbleibenden vier Bundesrats- und drei EU-Mandataren weiterhin bestehen. In einem Papier des Legislativdienstes der Parlamentsdirektion heißt es dementsprechend, dass der Begriff „Klub“ im Bundesfinanzierungsgesetz nicht nur einen Nationalratsklub, sondern auch Mitglieder des Bundesrats und somit den Gesamtklub umfassen würde.

Urteil des Verfassungsgerichtshofs

Zudem wird in dem Papier auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs verwiesen, wonach National- und Bundesrat als gleichberechtigte Teile der Judikative zu verstehen sind. So könne ein Klub auch durch die Gründung einer Bundesratsfraktion entstehen. Unklar ist jedoch, wieviel Euro einer solchen Fraktion zustehen. Derzeit steht jedem Klub ein Grundbetrag von 174.280 Euro, sowie ein Zusatzbetrag von 26.400 je Mandatar zur Verfügung.

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