Russland: Billigung von Extremismus gefährdet Elternrecht

Bild: Pixabay (CC0)

Das oberste Gericht Russlands hat die Richtlinien neu definiert, wann der Staat in das Erziehungsrecht eingreifen darf. Als Gefährdung für das Kindeswohl werden Billigungen extremistischer Gruppen oder Sektiererei aufgenommen. Der Staat hat dadurch das Recht, die Eltern von der Kindeserziehung zu entbinden.

In dem zitierten Urteil des Gerichtshofes heißt es:

„Der Begriff ‚Missbrauch der elterlichen Rechte‘ sollte als die Nutzung dieser Rechte in einer Weise verstanden werden, die die Interessen der Kinder verletzen kann, z. B. durch die Behinderung ihrer Erziehung, indem sie vom Glücksspiel abhängig werden, einen obdachlosen Lebensstil führen, betteln, Diebstahl begehen oder in Prostitution und Drogenmissbrauch verwickelt werden.“

Weiter ist in dem Urteil angeführt, dass die Unterstützung der Kinder in religiösen Gruppen, welche von Russland verboten wurden, zur Entziehung der Elternrechte führt.

Gesetz gegen Terrorpropaganda soll verschärft werden

Seit 2016 verschärft Russland die Anti-Terrorgesetze. So wurde das Alter für die Strafmündigkeit von 16 Jahren auf 14 Jahre herabgesetzt. Weiteres wurde der Strafrahmen für die Beteiligung an internationalen Terrorismus auf bis zu 10 Jahren Gefängnis erhöht. Wer Terrorgruppen von Russland aus finanziert, muss mit bis zu 15 Jahren Haft rechnen. Die Duma hat auch das Anwerben neuer Rekruten für den Terror unter Strafe gestellt. In Zukunft soll die Betreibung von Propaganda für Terror und die Rechtfertigung für Terroranschläge strafbar sein. Die Abgeordneten der Putin-Partei Einiges Russland hatten den Gesetzesentwurf bereits ausgearbeitet. Das neue Gesetz ist jedoch noch nicht in Kraft getreten.

 

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