„Ehe für alle“: Kardinal Schönborn attackiert Verfassungsgerichtshof

By OneArmedMan (Me, in a photo took with my camera.) [Public domain], via Wikimedia Commons

Kardinal Christoph Schönborn hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur sogenannten „Ehe für alle“ kritisiert. Der VfGH verneine damit die Wirklichkeit und schade letztlich allen, erklärte der Vorsitzende der österreichischen Bischofskonferenz gegenüber „Kathpress“.

Nachdem bereits die FPÖ scharfe Kritik geübt hatte (Info-DIREKT berichtete), äußerte sich auch Kardinal Schönborn deutlich negativ zur VfGH-Entscheidung, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.

VfGH verneint die Wirklichkeit

„Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau“, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz in einer Stellungnahme gegenüber „Kathpress“.

Die Ehe sei nämlich „wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern“.

Und weiter:

„Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit“, sagte der Kardinal.

In Richtung Richtung Höchstgericht hielt er zudem fest: „Er tut damit der Gesellschaft keinen Dienst und schadet letzten Endes allen – auch denen, die er schützen möchte und die es auch zu schützen gilt.“

Schönborn beklagt Umdeutung der Ehe

Schönborn zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen werde, die der Mensch nicht missachten könne, ohne Schaden zu nehmen.

„Dennoch beklage ich die Umdeutung eines wesentlichen Begriffs der Rechtsordnung, der im Wesen des Menschen wurzelt und für die Gesellschaft eine entscheidende Rolle spielt – umso mehr, als der Verfassungsgerichtshof ohne weiters auch anders entscheiden hätte können und sein Erkenntnis nun sogar im Widerspruch zum Europäischen Menschengerichtshof steht“, so Schönborn abschließend.

Weitere Artikel …