Koalition: Aktuelle Raucherregelung bleibt weitgehend bestehen

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ÖVP und FPÖ haben sich bei den Regierungsverhandlungen auf eine Raucherregelung nach „Berliner Modell“ geeinigt. Dies wurde der APA von Verhandlern bestätigt. Das ab Mai 2018 geplante absolute Rauchverbot in der Gastronomie kommt demnach nicht. Gäste können vorerst weiter in abgetrennten Räumlichkeiten Zigaretten konsumieren. Zugleich wird der Nichtraucherschutz für Jugendliche verstärkt.

Zentrale Punkte der neuen Raucherregelung: Die derzeit gültige Regelung, wonach in abgetrennten Raucherzimmern geraucht werden darf, bleibt bis auf weiteres bestehen. Ergänzend wird das generelle Rauchverbot in Österreich von 16 auf 18 Jahre angehoben. Gemeinsam mit den Bundesländern – die gemäß einer Einigung der Landesjugendreferenten im Frühling ohnehin schon an entsprechenden Regelungen zur Anhebung des Alterslimits für den Zigaretten-Kauf arbeiten – wolle man dies vorantreiben, hieß es von den Verhandlern der künftigen schwarz-blauen Regierung.

Jugendliche dürfen nicht im Raucherbereich sitzen

In Lokalen dürfen unter 18-Jährige nach den ÖVP-FPÖ-Plänen künftig etwa nicht mehr im Raucherbereich sitzen. Außerdem wird es auch ein Rauchverbot in Autos geben, wenn Kinder und Jugendliche unter 18 im Wagen mitfahren. Zwecks Nichtraucherschutz in der Gastronomie soll es zudem eine stärkere verpflichtende Kennzeichnung der Raucherbereiche geben.

Vor allem die FPÖ hatte sich zuletzt gegen ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie gestellt und Pro-Raucher-Wirte in ihrem Anliegen nach einer Beibehaltung der derzeitigen Regelung unterstützt. Ärzte und eine ganze Reihe gegenteilig gesinnter Gastronomen warnten hingegen vor einer Rücknahme des absoluten Rauchverbots und den damit verbundenen negativen Gesundheitsfolgen.

Berliner Modell

Das nun von ÖVP und FPÖ aufgegriffene „Berliner Modell“ sieht grundsätzlich ein Rauchverbot in Gaststätten vor. Ausnahmen gibt es in extra ausgewiesenen, völlig vom Nichtraucherbereich abgetrennten und geschlossenen Nebenräumen in (Mehrraum-)Gaststätten sowie in der „getränkegeprägten Kleingastronomie“, wenn die Gaststätte nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügt, die Grundfläche des Gastraumes weniger als 75 Quadratmeter beträgt, Personen unter 18 Jahren der Zutritt nicht gestattet wird, keine vor Ort zubereiteten Speisen verabreicht werden, die Gaststätte durch deutlich sichtbare Hinweisschilder im Eingangsbereich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist und der Betrieb der Rauchergaststätte den Behörden angezeigt wurde.

Seit 2009: „grundsätzliches“ Rauchverbot

In Österreich ist seit 2009 ein „grundsätzliches“ Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Nach einer Übergangsfrist für Umbauarbeiten und einer Neuregelung dürfen seit Juni 2010 Gastronomen den Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist. Durch den Lungenkrebs-bedingten Tod des bekannten Journalisten und Rauchers Kurt Kuch wurde die Debatte über das Rauchverbot Anfang 2015 neu entfacht. Wenige Monate später einigte sich die SPÖ-ÖVP-Regierung auf ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018.

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1 Kommentar

  1. Auch unter dem neuen Regime die gleiche Gängelung wie unter dem alten.
    Deutschland macht den Schwachfug vor und die Ösi-Deppen machen genau das nach.

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