Schweden: Regierung will verpflichtenden „Vertrag“ vor Geschlechtsverkehr

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Schweden will ein „Einverständnis-Gesetz“ einführen: Vor dem Geschlechtsverkehr muss der Partner zuerst um Erlaubnis bitten und sie erhalten. Sollte dies nicht passieren, kann eine Vergewaltigung vorliegen. Wie genau dieses Gesetzt umgesetzt werden soll steht allerdings noch nicht fest.

Wie die Krone berichtete, soll in Schweden ein neues Gesetz eingeführt werden. Die „#metoo“ Kampagne führte in vielen europäischen Ländern  zu hitzigen Diskussionen über sexuelle Gewalt, in Schweden jedoch hat die Debatte weitreichendere Ausmaße: Die rot-grüne Regierung Schwedens, die sich selbst als „feministisch“ bezeichnet, möchte ein „Einverständnis-Gesetz“ für alle sexuellen Handlunge einführen. Dies bedeutet, dass man vor der sexuellen Handlung aktiv um Erlaubnis bitten und diese auch erhalten muss. Ist dies nicht der Fall kann es zu einem Verfahren wegen Vergewaltigung kommen, auch wenn es keine Form von Gewalt, Streit oder Drohung gab.

Gesetz umfasst auch langjährige Beziehungen und Ehen

Prinzipiell genüge eine mündliche Genehmigung, in Internetforen liest man allerdings, dass es vielleicht klüger wäre sich ein schriftliches Einverständnis zu holen. Gelten sollen diese Regelungen für alle, von einmaligen Geschlechtsverkehr einander unbekannter Menschen bis hin zu langjährigen Beziehungen und Ehen. Fertig gestellt werden soll das Gesetz noch vor Weihnachten, in Kraft treten ab Juli. Der schwedische Innenminister Löfven stehe voll und ganz hinter der neuen Regelung und erklärt dies folgendermaßen: „Sex sollte freiwillig sein. Und wenn er nicht freiwillig ist, ist er ungesetzlich“. Es handle sich hierbei um eine „historische Reform.“ Es wäre das erste Gesetzt in dieser Form weltweit und soll zwei neue Begrifflichkeiten enthalten: fahrlässige Vergewaltigung und fahrlässiger sexueller Übergriff. Dafür drohen Haftstrafen zwischen 2 und 4 Jahren.

„Hexenjagd mit Zügen von Stalins Säuberungsaktionen“

Kritische Gegenstimmen gibt es nur wenige und wenn doch, drohen den Kritikern oft Konsequenzen:  Ein Kolumnist der Zeitung „Aftonbladet“ nannte die Problematik der fehlenden Unschuldsvermutung bei Vorwürfen der sexuellen Belästigung und verglich die mediale Berichterstattung mit einer „Hexenjagd mit Zügen von Stalins Säuberungsaktionen“. Für diese Aussage wurde er gekündigt. Auch juristische Zweifel machen sich breit, vor allem bei der Frage, was als Freiwilligkeit gewertet werden kann. Anne Ramberg, Chefin des Anwaltsverbundes sagt zu dem Gesetz: „Bei jeder neuen sexuellen Handlung muss also immer wieder um Erlaubnis gebeten werden. Erwachsene wissen aber doch, dass man nicht vor jedem Akt verhandelt und einen Vertrag schließt“, und weiter: „Es besteht das Risiko der Rechtsunsicherheit“. Diese Umstände sind auch Innenminister Löfven klar, er ist allerdings der Meinung, dass es eher um den „pädagogischen“ Wert geht: Männer müssten lernen, dass man Frauen nicht zum Sex überreden darf.

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2 Kommentare

  1. Gipfel der Geisteskrankheiten und die schwedischen Politiker sind offenbar aus der Irrenanstalt ausgebrochen? Warum protestiert keiner gegen diesen Schwachsinn?
    Diese „Gesetze“ sind in Wahrheit nur Ablenkung von anderen wichtigen Themen, damit die Bevölkerung erst einmal mit Mist beschäftigt wird.

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