Tirol: Skurrile Debatten um Wahlplakate

Symbolbild: Karl-Ludwig Poggemann via Flickr [CC BY 2.0]

Am 25. Februar wählt Tirol einen neuen Landtag. Im Vorfeld der Wahl ist nun der Wettlauf um die besten Plätze für Wahlwerbung ausgebrochen. So verwundert es kaum, dass im Westen nicht etwa Inhalte die Berichterstattung dominieren, sondern das ewige Hickhack um die Wahlplakate. Bezahlen tut’s ohnehin der Steuerzahler. 

Viel Wirbel hagelt es derzeit in Tirol zum Thema Wahlplakate. Besonders dominant ist dabei eine etwas aufgebauschte Empörung über die jüngsten Plakate der FPÖ. Diese zeigen den Spitzenkandidaten Markus Abwerzger, wie er den Mitarbeitern von großen Firmen dafür dankt, dass sie der Motor die Wirtschaft seien. Aber auch andere Debatten zeigen: In Tirol ist offenbar der Kindergarten ausgebrochen.

Leitmedien: Aufschrei um FP-Wahlplakate

Wer im betreffenden Fall meint, die Aufruhr bestünde darin, dass sich nicht bedachte Firmen falsch behandelt fühlen, irrt. Der Stein des Anstoßes ist tatsächlich, dass er die Firmen namentlich genannt hat. Anstatt sich über den Ritterschlag zu freuen, haben vier dieser Firmen sogar den Anwalt eingeschaltet. Dabei handelt es sich Medienberichten zufolge um Med-El, Ford Autopark (beide Innsbruck), Bodner (Kufstein) und die Plansee-Werke (Reutte).

Es wären aber nicht die öffentlich-rechtlichen Medien, wenn die Berichterstattung nicht einen fahlen Beigeschmack hätte. Denn direkt nach jenem Tirol heute-Segment indem man sich wenig zimperlich über die Idee der Freiheitlichen echauffiert, folgt eines über die SPÖ. Da hat man die Spitzenkandidatin Elisabeth Blanik einen Tag lang begleitet, wie sie mit Bürgernähe punkten will. Mit allzu kritischen Kommentaren weiß der Beitrag nicht aufzuwarten. Dabei wäre dies bei einer Partei, die zuletzt 2013 mit gerade einmal 13.7% der Stimmen ihr schlechtestes Ergebnis bei einer Landtagswahl in Tirol eingefahren hat, schon nahe der statistischen Sicherheit.

Gemeinden: Entfernung wegen Verkehrssicherheit

Ebenfalls öffentliche Beachtung fanden da schon zwei andere Diskussion zum Thema Wahlplakate. So ließ der ÖVP-Bürgermeister der 900-Seelen-Gemeinde Ranggen jüngst die Plakate der Mitbewerber SPÖ und FPÖ entfernen. Begründet hat er dies mit der „Verkehrssicherheit“, etwa weil die Mitbewerber in der Nähe eines Zebrastreifens plakatierten. Schon bei den Gemeinderatswahlen vor zwei Jahren ließ derselbe Bürgermeister mit einer ähnlichen Aktion aufhorchen. Brisant dabei: Werbeplakate für Veranstaltungen im Ort waren von der Maßnahme nicht betroffen – auch wenn sie an neuralgischen Verkehrspunkten hängen.

Ins gleiche Horn stößt übrigens die Landeshauptstadt Innsbruck. Dort hat man jüngst eine besondere Liebe zur harten Auslegung des Stadtrechts gefunden, verklagte man etwa die Bürgerliste Gerechtes Innsbruck kürzlich wegen einer nicht genehmigten Verwendung des Gemeindewappens – im exklusiven Info-DIREKT-Interview nahmen sie auch dazu Stellung. Nun hat die Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer (Liste Für Innsbruck) den wahlwerbenden Parteien ein Ultimatum bis Samstag gestellt. Bis dahin müssen alle „verkehrsbehindernden“ Wahlplakate entfernt sein. Diese geben sich teilweise kämpferisch und möchten das Feld nicht räumen.

Plakate als Verschwendung von Steuergeld?

Eigentlich wäre das Anliegen ja vertretbar. Und gewiss ist auch eine allgemeine Kritik angebracht, dass stets zur Wahlzeit die Plakate überall wie Unkraut aus dem Boden schießen. Immerhin ist bereits seit Jahren bekannt, dass Plakate die Wahlentscheidung der Bürger kaum beeinflussen – gerade in einer zunehmend digitalisierten Zeit. Der bekannte Politologe Peter Filzmaier siedelte die Wirksamkeit dieser schon 2012 gegenüber dem Kurier im einstelligen Bereich an.

Problematisch wird das ganze aber, wenn man bedenkt: Draufzahlen tut immer der Steuerzahler. Sei es für die Errichtung der Plakate, für die Errichtung neuer Plakate, für die eigenhändige Entfernung seitens wahlwerbender Parteien, oder durch Entfernung durch die öffentliche Hand. Festzulegen sind klare Richtlinien für Plakate immer im Vorhinein. Dann kann man deren Anzahl, Inhalt und Platzierung sinnvoll reglementieren und begrenzen. Andernfalls zahlt der Souverän drei bis viermal für eine Sache, die seine Meinung ohnehin wenig bis gar nicht ändert.

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