Ex-SPD-Minister analysiert VS-Urteil als „Erfolg der AfD“!

14. Mai 2024 / Deutschland

Bild Ex-SPD-Minister Mathias Brodkorb: Ralf Roletschek - Eigenes Werk, GFDL 1.2, Link, www.roletschek.at; Bild Oberverwaltungsgericht Münster: Thomas Keßler, OVG NRW (bearbeitet durch Info-DIREKT); Bildkomposition: Info-DIREKT
Das Oberverwaltungsgerichts Münster urteilte, dass die AfD und die JA durch den Verfassungsschutz weiter als "rechtsextremer Verdachtsfall“ beobachtet werden darf. Autor und Ex-SPD-Minister Mathias Brodkorb sieht darin im Cicero-Interview einen politischen „Erfolg der AfD“.

Ein Kommentar von Karl Sternau

Der ehemalige Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern beurteilt die Gerichtsentscheidung tiefgehender anders als die AfD selbst. Er spricht von „kein[em] Erfolg für den Verfassungsschutz“ und macht diese Einschätzung an drei zentralen Punkten fest:
  • Erstens sei dem Verfassungsschutz und damit allen anderen Amtspersonen verboten worden, die AfD als gesichert extremistisch zu deklarieren.
  • Zweitens habe das Gericht die Arbeit des Verfassungsschutzes, die zu oft konstruiert gewesen sei, scharf kritisiert.
  • Drittens sei der „ethnisch-kulturelle Volksbegriff“ als verfassungskonform bezeichnet worden. Nur dessen Verwendung zur Rechtfertigung einer Zweiklassengesellschaft unter Staatsbürgern sei nicht legitim.

Den Verdacht, dass ein „maßgeblicher Teil“ der AfD tatsächlich Staatsbürger mit Migrationshintergrund einen abgewerteten Status zuerkennen wolle, nutzte der Senat für die Begründung der geheimdienstlichen Beobachtung. Allerdings stellte das Gericht auch klar, dass ein Verdacht nicht zwangsläufig zur Annahme einer erwiesen rechtsextremen Bestrebung führe.

Urteil nur ein Zeitgewinn für den Verfassungsschutz


Die daraus folgende Zukunftsperspektive wird von Brodkorb ebenfalls einleuchtend abgesteckt: Der Verfassungsschutz müsse nach einer gewissen Zeit die AfD entweder als gesichert extremistisch hochstufen oder die Beobachtung wieder einstellen. Letztlich sei das Urteil also nur ein Zeitgewinn für den Verfassungsschutz und in den Worten Brodkorbs „ziemlich wurscht“. Richtig interessant werde es in seinen Augen erst ab der Einstufung als „erwiesen extremistisch“. Das zu beweisen werde nämlich wesentlich schwieriger als nur einen Verdacht gestützt auf Hypothesen zu formulieren.

Raus aus der Opferrolle


Aus meiner Sicht täte die AfD gut daran aus der formalen Niederlage vor Gericht medial einen Sieg über den Verfassungsschutz zu machen. Die Ressourcen der Partei sollten dazu nicht nur in den Prozess selbst, sondern auch in Öffentlichkeitsarbeit fließen. Nur so kann den Parteimitgliedern und potentiellen Wählern klargemacht werden, weshalb es sich lohnt den aufwändigen Prozess zu führen.

Die gewohnt mangelnde Öffentlichkeitsarbeit der Partei hat mittlerweile dazu geführt, dass immer mehr Parteimitglieder den Rechtskampf als sinnlose Ressourcenverschwendung betrachten und einen Strategiewechsel im Umgang mit dem Verfassungsschutz fordern. Mit guter Medienarbeit, der schriftlichen Urteilsbegründung - die noch nicht vorliegt - und Brodkorbs Argumentation könnte allen Kritikern gezeigt werden, dass sich die Mühen des Verfahrens bisher gelohnt haben.

Dazu wäre es jedoch auch notwendig nicht mit betroffener Miene vor die Kameras zu treten, wie das heute die beiden AfD-Sprecher Alice Weidel und Tina Chrupalla taten, sondern mit dem Bewusstsein, dass das erreichte Urteil ein Erfolg ist. Mit diesem Erfolg in der Tasche sollte die Parteispitze auch überlegen, ob nun nicht ein guter Zeitpunkt erreicht wäre, zu dem man den Rechtsstreit einstellt und auf den weiteren Instanzenweg verzichtet.

Eine Besprechung von Brodkolbs Buch „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ lesen Sie im nächsten Magazin Info-DIREKT. Am besten gleich abonnieren!

Hier zwei Video-Stellungnahmen der AfD zum Urteil:




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