Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte heute das vom Bundesinnenministerium im Juni 2024 verhängte Verbot des COMPACT-Magazins für rechtswidrig. Uneingeschränkt positiv ist dieses Urteil jedoch nicht - es birgt zahlreiche Gefahren in sich.
Ein Beitrag von Christoph Grubbinder
Laut Gericht sei das Vereinsgesetz, das gegen COMPACT eingesetzt wurde, grundsätzlich auch auf Medienunternehmen anwendbar, selbst wenn diese in der Rechtsform einer GmbH organisiert sind. Entscheidend sei allein, ob sich eine Organisation gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Diese Voraussetzung sah das Bundesverwaltungsgericht im konkreten Fall jedoch nicht in ausreichendem Maße erfüllt. Zwar erkennt das Urteil eine politische Agenda des sogenannten „Elsässer-Kreises“ an und bestätigt dessen Nähe zum „Remigrationskonzept“ von Martin Sellner, bewertet dies jedoch in der Gesamtbetrachtung als nicht prägend genug für ein Verbot.
Verzerrte und verlogene Darstellung von Remigration
Martin Sellner erklärte dazu, dass das im Rahmen des Compact-Prozesses eine "verzerrte und verlogene Darstellung der Remigration zum Gegenstand des Verfahrens" wurde. Die "Falschbehauptungen" wären "sachlich leicht zu widerlegen", schreibt er auf Telegram.
Brandgefährliches Urteil
Krzysztof Walczak, AfD-Mitglied in der Hamburgischen Bürgerschaft, äußerte sich auf X kritisch zum Urteil. Zwar begrüßte er die Entscheidung zugunsten von COMPACT, warnte aber vor der Begründung des Gerichts. Diese verlagere die Verbotsentscheidung auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung – jenen Teil der juristischen Prüfung, in dem der richterliche Ermessensspielraum besonders groß sei. „Das ist brandgefährlich“, so Walczak, weil so politische Präferenzen von Richtern stärker ins Gewicht fallen könnten.
Grundlage für zukünftige Verbote
Aus seiner Sicht habe das Gericht in der Urteilsbegründung bereits „peinlich aggressiv“ gegen COMPACT argumentiert, ohne sich letztlich zum Verbot durchzuringen. Das Urteil stellt für Walczak keine Entwarnung dar, sondern ein „juristisch schlechtes und für die Demokratie gefährliches Urteil“, weil es aus seiner Sicht die Grundlage für zukünftige Verbote geschaffen habe.
Kriminalisierung notwendiger Migrationskritik
Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer stellte die Entscheidung auf X in einen größeren politischen Zusammenhang. Zwar sei das Urteil aus seiner Sicht „erfreulich“, weil es eine späte Niederlage für die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) darstelle, doch sei die Argumentation des Gerichts im Hinblick auf das Remigrationskonzept problematisch.
Springer sieht in der gerichtlichen Bewertung dieses Konzepts eine „rechtliche Delegitimation der volksverbundenen Opposition“. Die Kritik an Migrationspolitik und Einbürgerung dürfe nicht als verfassungswidrig qualifiziert werden, so Springer. Die Annahme, eine harte Migrationskritik laufe automatisch auf eine Entrechtung von Staatsbürgern mit Migrationshintergrund hinaus, sei aus seiner Sicht unzutreffend.
Kritik auch von Ex-SPD-Minister
Kritik kommt auch von Ex-SPD-Politiker und Publizist Matthias Brodkorb. Er hat dem Treiben des Verfassungsschutzes ein eigenes Buch gewidmet. Das heutige Urteil kommentiert er gewohnt scharf:
„Das Bundesinnenministerium (einschließlich VS) ist wieder einmal höchstrichterlich des verfassungswidrigen Handelns überführt worden.“
Freude über Urteil wird rasch verflogen sein
Ein wirklicher Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit ist das Urteil also nicht. Dass Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser aufgrund ihres rechtswidrigen Vorgehens nun mit Konsequenzen zu rechnen hat, gilt zudem als ausgeschlossen.