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Mildes Urteil für erfundenes Zitat: Gericht verkennt Macht des DÖW

26. August 2026 / Extremismus

Mildes Urteil für erfundenes Zitat: Gericht verkennt Macht des DÖW
Symbolbild von Info-DIREKT mit KI erstellt.

Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) wurde wegen übler Nachrede verurteilt. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wirft auch Fragen über die Macht und Arbeitsweise des DÖW auf.

Ein Kommentar von Thomas Steinreutner

Das Gerichtsverfahren gegen das DÖW wurde vom bekannten Plagiatsjäger Stefan Weber angestrengt, weil ihm das DÖW ein falsches Zitat zugeschrieben hatte. Das DÖW unterstellte dem Wissenschaftler, er habe bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker gesagt, die Zahl der polizeilichen Anzeigen wegen des Verdachts rechtsextremer Straftaten „stehe für gar nichts, denn jeder Hitlergruß werde schon als rechtsextrem bezeichnet“. In Wahrheit hat Weber diesen vom DÖW als Zitat präsentierten Satz jedoch nie gesagt, wie Videoaufnahmen der Pressekonferenz eindeutig belegen.

Plagiatsjäger zerlegte DÖW-Bericht


Thema der Pressekonferenz war übrigens der vom DÖW erstellte Rechtsextremismusbericht. Vor laufenden Kameras klärte Weber damals über die schweren methodischen Mängel des Berichts auf, den das ÖVP-geführte Innenministerium in Auftrag gegeben hatte. Mehr dazu hier: „Rechtsextremismus“: Plagiatsjäger wirft DÖW Manipulation vor!

DÖW wollte sich billig aus der Affäre ziehen


Bemerkenswert ist, wie das DÖW laut „Standard“ vor Gericht mit der Sache umgehen wollte. DÖW-Anwalt Michael Pilz bot zunächst eine Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der bisherigen Verfahrenskosten an. Eine Entschädigung und die von Weber geforderte Urteilsveröffentlichung wollte man sich jedoch ersparen.

Nachdem Webers Anwalt dies ablehnte, bot das DÖW an, die Vergleichsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Eine Entschädigung wollte man weiterhin nicht bezahlen. Das Gericht spielte dabei jedoch nicht ganz mit und verurteilte das DÖW – nicht rechtskräftig – zur Urteilsveröffentlichung und zu einer Entschädigungszahlung von 1.500 Euro an Weber.

Gericht unterschätzt Macht des DÖW


Laut „Standard“ forderte Weber eine Entschädigung von 4.000 Euro. Dass der Richter die Summe wesentlich niedriger ansetzte, begründete er damit, dass die Internetseite des DÖW zwar weltweit aufrufbar sei, aber eine vergleichsweise geringe Reichweite habe.

Damit verkennt der Richter jedoch die tatsächlich hohe Relevanz des DÖW. Diese besteht nämlich nicht in der Reichweite der eigenen Internetseite, sondern darin, dass das DÖW auf Politiker und Journalisten meinungsbildend wirkt. Und nicht nur das: Das DÖW gilt gerade unter vielen Journalisten, Politikern und Behördenvertretern als wissenschaftliche und moralische Instanz.

Was das DÖW behauptet, wird von etablierten Medien meist ungeprüft und unwidersprochen übernommen. Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie viele Menschen den ursprünglichen DÖW-Beitrag gelesen haben, sondern auch, wer ihn gelesen und sich aufgrund dessen eine Meinung über Stefan Weber gebildet hat.

Höchstrichter fällten fragwürdiges Urteil


Der aktuelle Fall ist auch deshalb brisant, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) erst Ende Juni entschieden hat, dass die FPÖ das DÖW nicht als „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnen darf. Handelsgericht und Oberlandesgericht Wien hatten diese Bezeichnung zuvor noch als zulässige Meinungsäußerung gewertet.

Auch Info-DIREKT betroffen


Vor diesem Hintergrund ist die nicht rechtskräftige Verurteilung des DÖW wegen übler Nachrede besonders brisant. Denn der falsche Umgang mit einem Zitat ist beim DÖW kein Einzelfall, wie Info-DIREKT bereits am eigenen Leib feststellen musste; 2019 erstatteten das DÖW und das „Mauthausen Komitee Österreich“ über die Rechtsanwaltskanzlei Lansky aufgrund zahlreicher aus Info-DIREKT entnommener Textstellen Anzeige gegen unser Magazin. Das Verfahren wurde von der Oberstaatsanwaltschaft Linz jedoch nach ausführlicher Prüfung eingestellt. In der Begründung wurde unter anderem festgehalten, dass Zitate interpretativ dargestellt, aus ihrem Zusammenhang gerissen und mit Textstellen aus unterschiedlichen Publikationen kombiniert worden waren. Mehr dazu: Staatsanwaltschaft zerlegt „Expertise“ von DÖW & Mauthausen Komitee

Natürlich können auch dem DÖW Fehler passieren. Entscheidend ist jedoch, wie es damit umgeht. Gleichzeitig stellt sich angesichts solcher Fälle die Frage, ob Handelsgericht und Oberlandesgericht Wien nicht doch recht damit hatten, das DÖW als politischen Akteur zu betrachten, der sich entsprechend scharfe Kritik gefallen lassen muss.

Ein Akteur auch auf der politischen Bühne


Damit ergibt sich eine bemerkenswerte Situation: Das politisch einflussreiche und mit staatlichen Förderungen und Aufträgen ausgestattete DÖW darf höchstgerichtlich nicht als „pseudowissenschaftlich“ bezeichnet werden. Gleichzeitig wurde ein für das DÖW tätiger Sachverständiger vor Gericht bereits wegen des Anscheins der Befangenheit abgelehnt und eine Anzeige des DÖW gegen Info-DIREKT nach problematischem Umgang mit Zitaten eingestellt. Dass das DÖW nun – nicht rechtskräftig – verurteilt wurde, weil es einem Kritiker seiner Arbeit ein falsches Zitat untergejubelt hat, ist kein Ruhmesblatt für das Dokumentationsarchiv und seine Auftraggeber.

Wer all das verfolgt, muss sich die Frage stellen, weshalb sich der Oberste Gerichtshof nicht den zuvor gefällten Urteilen des Handelsgerichts und des Oberlandesgerichts Wien anschloss.

Verordnete Glaubwürdigkeit erzeugt noch mehr Misstrauen


Egal ob vor Gericht, in der Wissenschaft, in der Politik oder in den Medien: Glaubwürdigkeit ist ein hohes Gut, das durch Transparenz und Ehrlichkeit entsteht. Die reine Anwendung von Macht sorgt nicht für Glaubwürdigkeit, sondern nur für noch mehr Misstrauen. Wer das auszusprechen wagt, landet vermutlich im nächsten Rechtsextremismusbericht.

So werden OGH-Richter bestellt


Nach Artikel 86 des Bundesverfassungsgesetzes erfolgt die Ernennung der Richter des Obersten Gerichtshofs durch den Bundespräsidenten auf Antrag der Bundesregierung. Vor einer Ernennung müssen Besetzungsvorschläge der dafür zuständigen richterlichen Senate eingeholt werden. Der Besetzungsvorschlag muss – sofern genügend Bewerber vorhanden sind – bei einer freien Stelle mindestens drei Personen umfassen. Nach ihrer Ernennung sind Richter in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig.

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