Weil das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) einem Kritiker ein falsches Zitat zugeschrieben hatte, wurde es zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt. Nun hat das Bezirksgericht Innere Stadt Wien eine Exekution gegen das DÖW bewilligt. Insgesamt geht es mittlerweile um 4.394,56 Euro.
Auslöser des Rechtsstreits war eine Pressekonferenz im Jänner 2026, bei der der als „Plagiatsjäger“ bekannte Wissenschaftler Stefan Weber gemeinsam mit FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker den Rechtsextremismusbericht des DÖW kritisierte. In einer anschließenden Stellungnahme schrieb das DÖW Weber eine Aussage zu, die dieser gar nicht getätigt hatte.
Weber klagte deshalb wegen übler Nachrede. Am 25. August verurteilte das Landesgericht für Strafsachen Wien das DÖW zu einer Entschädigungszahlung von nur 1.500 Euro. Mittlerweile hat das DÖW die falsche Behauptung auf seiner Internetseite ausdrücklich widerrufen.
Gericht bewilligt Pfändung
Wie aus einer Info-DIREKT vorliegenden Exekutionsbewilligung vom 8. Oktober 2026 hervorgeht, musste Weber zur Durchsetzung seiner Forderungen weitere rechtliche Schritte setzen. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien bewilligte eine Fahrnisexekution gegen die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes.
Im Gerichtsdokument heißt es wörtlich:
„Die Exekution wird im angeführten Umfang zur Hereinbringung der oben angeführten Forderungen und Kosten sowie der Kosten dieses Antrags durch Pfändung und Verkauf der beweglichen Sachen aller Art, die sich im Gewahrsam der verpflichteten Partei befinden, und Pfändung und Überweisung der Forderungen aus indossablen Papieren und solchen, deren Geltendmachung an den Besitz des über die Forderung errichteten Papiers gebunden ist, bewilligt.“
Neben der ursprünglichen Entschädigung von 1.500 Euro führt das Gericht zwei weitere vollstreckbare Forderungen in Höhe von 723,97 und 1.684,95 Euro an. Hinzu kommen 485,64 Euro für den Exekutionsantrag. Insgesamt ergibt sich daraus eine Summe von 4.394,56 Euro.
Die Bewilligung bedeutet allerdings noch nicht, dass tatsächlich Gegenstände gepfändet wurden. Das Gericht weist zudem darauf hin, dass die Exekutionsbewilligung aufgrund der von ihm nicht überprüften Angaben des Antragstellers erlassen wurde.
„Absolutes Armutszeugnis“
Für FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker wirft der Vorgang ein schlechtes Licht auf das DÖW:
„Das DÖW legt einem unbescholtenen Bürger und Wissenschaftler eine Aussage in den Mund, die dieser gar nicht getätigt hat. Der Betroffene klagt deswegen, bekommt recht und dann kann oder will das mit öffentlichen Geldern nur so zugeschüttete DÖW die Entschädigung nicht bezahlen.“
Hafenecker bezeichnet das als „absolutes Armutszeugnis“ für eine Institution, die seiner Ansicht nach für sich beanspruche, eine moralische Autorität zu sein.
Auch den Umgang mit eigenen Fehlern kritisiert der FPÖ-Generalsekretär:
„Man sucht nicht nur hinter jedem sprichwörtlichen Baum krampfhaft vermeintliche ‚Rechtsextreme‘, sondern hat scheinbar auch einen sehr sonderbaren Umgang mit eigenen Fehlern. Das ist alles andere als ein Ruhmesblatt für einen Verein, der es für sich in Anspruch nimmt, wissenschaftlich zu arbeiten.“
Zudem kritisiert Hafenecker die staatliche Finanzierung des DÖW. Er wirft den Regierungsparteien vor, öffentliche Gelder dafür einzusetzen, die FPÖ und andere patriotische Kräfte politisch zu diskreditieren.
DÖW wollte sich billig aus der Affäre stellen
Bereits im August hatte Info-DIREKT in einem Kommentar über das Urteil und die Macht des DÖW berichtet. Wie damals auch der „Standard“ schilderte, versuchte das DÖW zunächst, den Rechtsstreit ohne Entschädigungszahlung beizulegen. Sein Anwalt Michael Pilz bot eine Unterlassungserklärung und die Übernahme der bisherigen Verfahrenskosten an. Später wurde zusätzlich angeboten, die Vergleichsvereinbarung auf der DÖW-Internetseite zu veröffentlichen. Eine finanzielle Entschädigung wollte man weiterhin vermeiden.
Richter unterschätzte die Macht des DÖW
Das Gericht verurteilte das DÖW schließlich dennoch zur Zahlung von nur 1.500 Euro und zur Urteilsveröffentlichung. Mehr dazu hier: Mildes Urteil für erfundenes Zitat: Gericht verkennt Macht des DÖW
Fragwürdiges OGH-Urteil
Besonders bemerkenswert ist der Fall vor dem Hintergrund einer anderen Gerichtsentscheidung. Erst am 30. Juni 2026 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass die FPÖ das DÖW nicht als „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnen darf. Handelsgericht und Oberlandesgericht Wien hatten diese Bezeichnung zuvor noch als zulässige Meinungsäußerung beurteilt.
Der OGH sah hingegen keine ausreichende Tatsachengrundlage für den Vorwurf und verpflichtete die FPÖ zur Unterlassung und zum Widerruf. Hier die Entscheidung des OGH.
Nun steht fest, dass das DÖW selbst wegen der Verbreitung eines falschen Zitats zu einer Entschädigung verurteilt wurde. Zur Durchsetzung der gerichtlich festgestellten Forderungen wurde inzwischen sogar eine Exekution bewilligt. Das wirft weitere Fragen über das Selbstverständnis und die Arbeitsweise des DÖW auf.






