Der Verein „Plattform Demokratie Österreich“ musste nun eine schwere Niederlage vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG) einstecken. Unter Applaus vieler Gutmenschen hatte der Verein im Nationalratswahlkampf Videos verbreitet, in denen FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl mit Adolf Hitler verglichen wurde.
Ein Kommentar von Thomas Steinreutner
Herbert Kickl ging gegen die Verbreitung der Videos juristisch vor. Das OLG hat nun das Urteil des Handelsgerichts Wien bestätigt, wonach es der Verein zu unterlassen hat, das Bildnis Herbert Kickls in Werbeeinschaltungen zu verbreiten, die ihn mit dem Nationalsozialismus und/oder Adolf Hitler in Verbindung bringen und/oder ihm nationalsozialistische Ansichten und /oder Ziele unterstellen.
Begriff "Volkskanzler" in Wahrheit harmlos
Dass Herbert Kickl den Begriff "Volkskanzler" verwende, sei nämlich kein sachlicher Anknüpfungspunkt, um den FPÖ-Chef mit Adolf Hitler in direkte Verbindung zu stellen. Schließlich sei die „Begrifflichkeit 'Volkskanzler' im Lauf der Geschichte unterschiedliche Bedeutungen im Zusammenhang mit politischen Kontexten zugeschrieben" worden. Nach "Ende der NS-Diktatur" sei der Begriff "sowohl direkt als auch indirekt auf namhafte demokratische Staatspolitiker wie Ludwig Erhard und Bruno Kreisky" übertragen worden.
Der Verein wurde zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 4.000 Euro verurteilt. Hinzu kommen die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für die Urteilsverkündung - was richtig teuer werden könnte. Gegen das OLG-Urteil sind nur noch außerordentliche Rechtsmittel möglich.
Verein schädigte das Ansehen Österreichs
Dieses Urteil stellt für die linke Schickeria eine schwere Niederlage dar, da die unsinnige Gleichsetzung des Begriffs Volkskanzlers mit dem Nationalsozialismus zumindest in dieser extremen Ausformung abgestraft wurde. Spannend ist auch der politische Hintergrund des Falls. So war der Obmann des Vereins „Plattform Demokratie Österreich“, Robert Luschnig, jahrelang für die Grünen tätig. Mittlerweile ist er als Klubdirektor der NEOS im Parlament aktiv. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker fordert daher NEOS-Außenministerin Meinl-Reisinger und NEOS-Klubobmann Shetty zu einer Stellungnahme auf. Schließlich habe Luschnig "mit seinen skandalösen Videos Österreich einen enormen Imageschaden zugefügt", indem er die stärkste Partei des Landes mit einem Massenmörder verglichen habe.