Im Rechtsstreit zwischen dem linken Politaktivisten Sebastian Bohrn Mena und dem Magazin Info-DIREKT liegt nun ein erstinstanzliches Urteil vor. Obwohl das Gericht dem Kläger 4.000 Euro Schadenersatz zusprach, wies es einen wesentlichen Teil seiner Forderungen zurück. Besonders erfreulich: Ein weitreichendes Bildverbot, das unsere künftige Berichterstattung erheblich eingeschränkt hätte, konnten wir abwehren. Auch eine gezielte Kampagne von Info-DIREKT gegen Bohrn Mena konnte das Gericht nicht feststellen.
Als Sebastian Bohrn Mena begann, zahlreiche Menschen wegen Kommentaren und sogar Likes in sozialen Medien zu klagen, waren RTV und Info-DIREKT die einzigen Medien, die sein Vorgehen wiederholt kritisch thematisierten und seine Arbeitsweise offenlegten. Erst später beleuchten auch andere Medien das Netzwerk der Bohrn Menas kritisch. Vermutlich war genau das der Grund, weshalb RTV und Info-DIREKT bald auch selbst Klagen des linken Aktivisten zugestellt bekammen. Deren Streitwert betrug insgesamt 125.000 Euro, wovon 86.000 Euro RTV und 39.000 Euro Info-DIREKT betrafen.
Harmlose Bilder als Klagsgrund
Bemerkenswert an den Klagen war, dass sie sich nicht gegen konkrete Aussagen unserer umfangreichen Berichterstattung richtete, sondern gegen Vorschaubilder, die RTV mithilfe künstlicher Intelligenz erstellen ließ. Zwei dieser Bilder hatte Info-DIREKT zur Berichterstattung über den RTV-Wochenrückblick übernommen.
Bohrn Mena sah in den aus unserer Sicht völlig harmlosen Bildern „herabwürdigende [...] Deepfakes“ und sprach von einer „gigantischen Hass-Kampagne“ gegen seine Frau Veronika, die auf den Bildern gar nicht zu sehen war, und sich selbst. Zudem brachte er die Veröffentlichungen mit dem Ende seiner Tätigkeit bei oe24 in Verbindung.
Keine Kampagne, kein Einfluss auf oe24-Aus
Für diese Vorwürfe fand das Gericht keine Beweise. So heißt es im Urteil des Landesgerichts Krems:
„Es kann nicht festgestellt werden, dass die beklagte Partei mit den vorstehenden Veröffentlichungen eine gezielte Kampagne gegen den Kläger bzw dessen Vorgehen gegen Hass-im-Netz betrieben hat.“
Auch einen Einfluss unserer Veröffentlichungen auf das Ende seiner Auftritte bei oe24 schloss das Gericht ausdrücklich aus:
„Die Veröffentlichungen der beklagten Partei hatten keinen Einfluss auf die Beendigung des Engagements des Klägers bei Oe24.“
Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Facebook-Beitrag Bohrn Menas vom 16. September 2025. Darin erklärte er selbst zu seinem Abschied von oe24:
„Wir haben einvernehmlich entschieden, dass ich bei oe24 nicht mehr auf Sendung gehe. Es ist kein strahlender Abgang, aber er ist selbstbestimmt.“
Etablierte Medien verbreiteten Bohrn Menas Vorwürfe
Bezeichnet für die Medienlandschaft in Österreich war, wie etablierte Medien über Bohrn Menas Vorwürfe berichteten. Die Behauptungen einer gezielten Hasskampagne und einer beruflichen Schädigung durch angeblich rechtsextreme Medien wurden teilweise ausführlich wiedergegeben, ohne dass Info-DIREKT zuvor um eine Stellungnahme ersucht wurde. Beispiele dafür finden sich in Berichten der Kronen Zeitung, von Heute und MeinBezirk.
Kleiner Sieg für die Pressefreiheit
Auch beim ursprünglichen Unterlassungsbegehren konnte Info-DIREKT einen kleinen Sieg für die Pressefreiheit verbuchen. Bohrn Mena wollte nämlich nicht nur die Veröffentlichung bestimmter KI-generierter Darstellungen verhindern. Sein Begehren ging darüber hinaus und erfasste auch andere, nicht künstlich veränderte Bildnisse in bestimmten Zusammenhängen.
Wäre Bohrn Mena mit diesem weitreichenden Unterlassungsbegehren durchgedrungen, hätte das unsere künftige bildliche Berichterstattung über ihn erheblich eingeschränkt. Zudem hätte ein solches Urteil eine problematische Signalwirkung entfalten können, weil dann auch andere kritische Medien künftig mit ähnlichen Forderungen rechnen müssen hätten, wenn sie Personen auf Bildern unvorteilhaft dargestellt gefühlt hätten.
Dieser Teil des Begehren ging jedoch sogar dem Gericht zu weit. Es hielt dazu fest:
„Der Kläger trägt aber keine Argumente vor, weshalb von ihm als im öffentlichen Leben bekannte Persönlichkeit überhaupt keine Bildnisse veröffentlicht werden dürften.“
Das über die konkret beanstandeten KI-Darstellungen hinausgehende Unterlassungsbegehren wurde deshalb abgewiesen.
Hinsichtlich der beiden KI-Bilder hatten wir zuvor einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Das taten wir nicht aus Überzeugung, sondern weil uns das Kostenrisiko zu hoch wurde. Schließlich hatte bereits das Oberlandesgericht Wien diesbezüglich eine aus unserer Sicht fragwürdige Entscheidung zugunsten Bohrn Menas getroffen.
Rund 16.000 Euro Schaden wegen zweier Bilder
Ganz ohne Erfolg blieb Bohrn Mena mit seiner Klage jedoch nicht. Das Gericht sprach ihm für die beiden KI-generierten Vorschaubilder insgesamt 4.000 Euro Schadenersatz zu. Auch, wenn das Gericht damit der Bohrn Menas Forderung nach 12.000 Euro nicht nachkam, ist das Urteil in diesem Fall trotzdem aus mehreren Gründen schwer nachzuvollziehen. Mehr dazu ein anderes Mal.
Auch, wenn Bohrn Mena wesentliche Teile seiner Forderungen nicht durchsetzen konnte, verursachte seine Klage bei Info-DIREKT hohe Kosten. Allein unsere bisherigen Anwaltskosten belaufen sich auf rund 12.000 Euro. Davon konnten bisher lediglich etwa 1.000 Euro durch Spenden abgedeckt werden. Sollte der zugesprochene Schadenersatz rechtskräftig werden, kostet uns das noch einmal 4.000 Euro.
Mit einem blauen Auge davongekommen
Immerhin konnten wir gemeinsam mit unserem Anwalt Schlimmeres verhindern. Das Gericht wies wesentliche Teile der Forderungen ab und sprach Info-DIREKT sogar einen anteiligen Prozesskostenersatz zu. Bei einer vollständigen Niederlage hätten wir eine Kostenlawine von etwa 40.000 Euro oder mehr stemmen müssen.
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