Gruppenvergewaltigung: Bis zu 13 Jahre Haft für Iraker

Symbolbild: Das Opfer leidet heute noch an der grausamen Vergewaltigung.

Jene Iraker, die wegen einer Gruppenvergewaltigung vor Gericht standen, sind zu Haftstrafen zwischen neun und dreizehn Jahren verurteilt worden. Dem Betreuer der Iraker sind die Strafen jedoch „zu hoch“. Ein Angeklagter musste im Zweifel freigesprochen werden.

Der Fall schockierte ganz Österreich: Die Anklage warf neun Irakern zwischen 21 und 47 Jahren vor, in der Silvesternacht 2015 in Wien eine deutsche Studentin teils mehrfach vergewaltigt zu haben. Am Donnerstag gab es das Urteil: Acht Iraker wurden zu Haftstrafen zwischen neun und dreizehn Jahren verurteilt. Ein Angeklagter musste im Zweifel freigesprochen werden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten meldeten umgehend Berufung an.

„Die Frau steht zum allgemeinen Gebrauch zur Verfügung“

Die Iraker wurden vor einem Innenstadtlokal auf die schwer angetrunkene Deutsche aufmerksam. Ihren Zustand machten sich die Asylwerber zunutze und verschleppten das hilflose Opfer in eine Wohnung in Wien-Leopoldstadt. Dort fielen laut Anklage alle neun Beschuldigten nach der Reihe teilweise mehrfach über die wehrlose 28-Jährige her. Diese befand sich in einem „bewusstlosen, schreckstarren Zustand“ und konnte sich daher nicht zur Wehr setzen.

Wie „Puls4“ berichtet, soll ein Angeklagter die anderen sogar mit den Worten „Die Frau steht zum allgemeinen Gebrauch zur Verfügung“ zur Gruppenvergewaltigung angestachelt haben.

Wenig Reue, viele Ausreden

Bis auf einen Beschuldigten bestritten alle Angeklagten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Nur ein Iraker legte ein Geständnis ab. Einige gaben zwar zu, mit der Frau Sex gehabt zu haben, behaupteten aber, die Initiative sei von ihr ausgegangen. Der älteste Angeklagte erklärte, er habe nur geschlafen, sei in der Früh aufgewacht und habe dann eine Frau wahrgenommen und ihr beim Aufstehen geholfen. Richterin Petra Poschalko glaubte im Zweifel dem 48-Jährigen, es gebe bei ihm nämlich keine direkte Belastung für einen sexuellen Missbrauch.

Kaum Milderungsgründe

Bei der Urteilsverkündung fand die Richterin kaum Milderungsgründe. Zwar hätten alle Angeklagten einen ordentlichen Lebenswandel vorzuweisen, doch nur zwei von ihnen hätten während der Verhandlung zur Wahrheitsfindung beigetragen. Deshalb und angesichts der Schwere der Tat nutzte das Schöffengericht den Strafrahmen von maximal 15 Jahren fast völlig aus. Die Iraker waren vom Urteil dermaßen geschockt, dass sie laut „Krone“ teilweise in Tränen ausbrachen.

Flüchtlingsbetreuer: Strafen zu hoch

Ein Flüchtlingsbetreuer der Verurteilten zeigte sich mit den Strafen gar nicht einverstanden. Gegenüber „Puls4“ äußerte er, die Strafen seien „zu hoch“. Mehr wollte er vor der Kamera nicht sagen. Später legte er jedoch nach und behauptete, die Frau sei selbst schuld gewesen und keineswegs ein Opfer, berichtet der Fernsehsender.

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